Klingenlänge messen – gibt es da Vorschiften oder ist das bei jedem einzelnen Messer Auslegungssache?
Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten und Auslegungen, wie die gesetzeskonforme Bemessung einer Klinge zu erfolgen hat.
Dieser unklaren Sachlage versuche ich heute auf den Grund zu gehen.
Was sagt der Gesetzgeber zur Klingenlänge?
Das Waffengesetz regelt hinlänglich die Aspekte zum Erwerb, Besitz und zum Mitführen von feststehenden Messern im Paragraf 42a.
Bei Taschenmessern ist nicht die Klingenlänge, sondern die Einhandbedienung und die Arretierung der Klinge ausschlaggebend.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Bauweisen und der Zweckbestimmung sind Ungenauigkeiten vorhanden, womit die Belange grenzwertiger Messer, wie ein Fabrikat mit gebogener Schneide zur Auslegungssache werden kann.
Beispielsweise berücksichtigt das Bayerische LKA die „wirksame Klingenlänge“ (Quelle) die kürzeste Distanz in gerader Linie von der Klingenspitze:
- bis zum Griff
- bei geschmiedeten Messern bis zur vorderen Kante des Handschutzes (Kropf)
- bis zur vorderen Kante einer Parierstange
Verläuft der Handschutz oder Griff nach hinten diagonal, wird die relevante Länge von der Klingenspitze bis zum Ende des Messerrückens gemessen.
Bei spitzer oder gerundeter Griffkante liegt der Fixpunkt auf der am weitesten nach vorn ragende Stelle (siehe Übersicht unserer amerikanischen Kollegen weiter unten).
Das gilt ebenso für Daumenrampen.
Nicht zutreffend ist demnach die maximale Länge der Klinge, die aus dem Griff hervorschaut, sondern der bei einem Stich in den Körper eindringende Teil.
Und wenn keine Griffschalen (Griffe) vorhanden sind?
Aus einem Stück Stahl gefertigte Messer sind reguläre Voll-Erle.
Sie haben Griff und Schneide als abgegrenzte Bereiche, siehe Skeleton-Messer. Nur die Verkleidung aus anderem Material fehlt.
Eine Sonderform stellen Messer ohne Griffe dar. Darunter fallen die in Deutschland verbotenen asiatischen Wurfsterne. Erlaubt hingegen ist der Verkauf diverser Wurfmesser an Erwachsene.
Diese Objekte erfüllen nicht die grundlegenden Eigenschaften eines Messers, sondern sind als Klingen deklarierte Sportgeräte.
Zählt eine Fingermulde mit?
Robuste Outdoor- und Fahrtenmesser enden zur besseren Handhabung mit einer Fingermulde. Dieser Bereich liegt zwar hinter der Schneide, doch innerhalb der Klinge.
Genau so verhält es sich mit der Fehlschärfe, dem letzten, ungeschliffenen Teil der Klinge zwischen Schneide und Griff.
Es spielt keine Rolle, wie weit der angeschliffene Teil reicht.
Definitiv geht es um die Länge der gesamten Klinge bis zum Griff – also, die Fingermulde und die Fehlschärfe werden mitgemessen.
Was passiert bei einer Kontrolle?
Bei der Interpretation der offensichtlichen Klingenlänge fließt bei einer Konfiszierung oft genug die subjektive Meinung eines Polizeibeamten oder spezifische Regelungen des jeweiligen Bundeslandes mit ein.
Einen Anhaltspunkt enthält die Formulierung des Gesetzestextes doch. Dort ist die Rede von der Klinge, und nicht der Schneide.
Doch die exakte Bestimmung der Klingenlänge ist weder im Waffengesetz noch in anderen verbindlichen Richtlinien oder Normen eindeutig vorgegeben.
Das wird aus gutem Grund so sein, denn wo eine feste Vorschrift existiert, findet sich immer ein Weg, diese zu umgehen.
Bei der Vielfalt an Messerformen wäre eine steife Richtlinie für alle wohl kaum eine sinnvolle Lösung.
Lesenswert: Klingenlänge korrekt messen
Fazit
So verschwimmen alle Aussagen im Nebel der Spekulation. Sehen Sie diesen Artikel daher als Orientierung und nicht als juristische Beratung.
Präventiv können Sie als Messerbesitzer etwaigen Mißverständnissen entgehen, indem Sie die feststehende Klinge deutlich über oder unter 12 cm auswählen.
Bei Toleranzen von einem oder zwei Millimetern hängt der Ausgang einer Ordnungswidrigkeit vom Verständnis der Polizeibeamten oder des Staatsanwalts ab, falls es zu einer Verhandlung wegen unerlaubter Führung des Messers kommen sollte.
Transportieren Sie weiterhin Ihre Messer bis zum anerkannten Einsatzort in einem geschlossenen Behältnis.
Vor ein paar Tagen habe ich einen Bericht im TV gesehen und mir vorher nie Gedanken über dieses Thema gemacht.
Als Kinder hatten wir immer ein Taschenmesser, Springmesser oder ein Jagdmesser dabei.
Ich habe auch heute noch immer ein Laguiole Messer, das wird mit zwei Händen geöffnet und arritiert und dann ist die Klinge länger als 12 cm und superscharf.
Jedoch benutzt man solch ein Messer nur für Käse schneiden auf einem Holzuntergrund, nicht mal auf Porzellan weil es dort dauerhaft stumpf werden könnte und ich habe das gute Stück bereits seit über 20 Jahren ohne es auch nur einmal nachschleifen zu müßen. Wehe dem der an meinen Käse will. Nein…!
Werde ich jetzt als Terrorist eingestuft weil ich (m)ein Käsemesser mitnehme?
Jedem Schulkind wird im Supermarkt ein Schlachtermesser/Brotmesser mit 30 cm Klinge verkauft, damit kann man richtig Schaden anrichten. Zu Hause in meiner Küche mache ich fast alles mit einem ordentlichen Brotmesser von einem Markenkersteller.
Spinnt Deutschland denn jetzt komplett oder werde ich langsam alt und habe da etwas komplett verpast???
„…oder werde ich langsam alt und habe da etwas komplett verpast???…“
Ja und Ja !
Bei Klappmessern wie deinem Laguiolle interessiert die Länge nicht, die 12cm sind nur bei feststehenden Klingen rechtlich interessant. Somit interessiert es auch nicht ob du das dabeihast oder nicht da es nicht verboten ist das dabeizuhaben!
Was dein „ordentliches Brotzeitmesser Zuhause“ betrifft – auch kein Problem, Zuhause darfst du es haben, du darfst es nur nicht führen (ausser Haus so dabeihaben)
….hm. nicht ganz. Matthias schrieb, daß die Klinge arretiert. Dann ist die Länge nicht egal soweit ich weiß.
Ich habe ein Messer das gilt als federunterstütztes Messer hat aber eine Vorrichtung womit ich das mit einer Hand öffnen kann ist das legal oder nicht
Ich wurde soeben kontrolliert und hatte mein Böker Magnum Capital kl. laut böker 11,50cm dabei. Der Polizist hatte oben die genannten 11,50cm gemessen und unten 12,50cm. Auch wenn dieser beitrag vllt schon etwas länger her ist, vllt weiß ja jemand, ob dort jetzt etwas auf mich zukommt.
Ja wenn er mehr als 12 gemessen hat und es dir nicht wieder gegeben hat dann wird es zu einer Strafanzeige gemäß Paragraph 52/53 oder 42a kommen je nach Art des messers.
Sofern du nicht vorbestraft bist wird so eine Ordnungswidrigkeit meist nur mit kleineren Strafen oder auch Bußgeldern geahndet.
Ist mir im Januar passiert deswegen kannst mir da auch glauben :(
Was mir rein intellektuell nicht in den Kopf will ist, dass Menschen, wie z. B. friedliebende Outdoor-Freunde ihre Messer als Werkzeuge zum Holz spalten, schnitzen und schneiden von Dingen, wie Holz, Gemüse usw. mitnehmen oder gerne auch ein Alltagstaschenmesser mit sich tragen, wie zum Beispiel ein beliebiges Victorinox mit mehreren praktischen Funktionen oder eine andere Ausführung.
So, wie das Waffengesetz bezüglich Messer bereits jetzt ist, stempelt es alle zu potenziellen Tätern ab. Das ist 1. absolut paranoid und 2. wird dabei völlig außeracht gelassen, dass wirklich kriminelle Täter, die zu einer Gewalttat mit einem Messer bereit sind, gewiss nicht von solch einer Straftat zurückschrecken werden, nur weil das Waffengesetz geändert wird.
Wer zu viel schlimmeren Straftaten, wie das Verletzen mit einem Messer bereit ist, schert sich auch einen feuchten Kehricht um die Gesetzeslage bezüglich des Messers, mit dem er das tut. Solche Leute haben evtl. ein ernsthaftes psychisches Problem und nur, weil es solche Menschen hier plötzlich vermehrt gibt, die andere mit Messern angreifen, wird man genau dieses Problem ganz gewiss nicht dadurch lösen, indem man alle unter Generalverdacht stellt!
Vielleicht wäre es hingegen eine ernsthafte Überlegung wert, die Strafe für Angriffen mit Messern, egal welcher Art und vergleichbarer Gegenstände mit Klingen, VIEL HÄRTER zu bestrafen, als es derzeit der Fall ist. Viel härtere Bestrafungen schrecken eher ab, als ein Verbot von Messern bestimmter Art für nahezu alle.