Die Helmpflicht in Deutschland ist vielschichtig. Für Motorräder gilt die Helmpflicht bereits seit 1976, doch darf man mit einem Fahrradhelm Roller fahren?
Beliebte Fahrradhelme:
Gilt für Roller die Helmpflicht?
Paragraf 21 a der Straßenverkehrs-Ordnung enthält eigene Regelungen für Sicherheitsgurte und Schutzhelme verschiedener Fahrzeugkategorien (1).
“Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind”
Fällt der Roller in eine der genannten Kategorien?
Hier gilt es, die Bauweise des Rollers genau zu bestimmen. Von der Bauweise her zählt ein Roller zu den motorisierten Zweirädern, deren Fahrzeugklasse dem Moped entspricht. Die beliebte 50 ccm Klasse leistet 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Aufgrund steigender Beliebtheit der kompakten Flitzer führte der Gesetzgeber am 1. Oktober 1985 die allgemeine Helmpflicht für “einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor” ein, deren Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt.
Welche Kriterien muss der Helm erfüllen?
Ein geeigneter Helm für den Motorroller, Mofas und Motorräder muss die Vorgaben der ECE-Norm 22/05 erfüllen. Unter anderem betrifft dies:
- Größe und Form der Dämpfungsschale
- Stoßdämpfungswerte an einzelnen Punkten durch den Falltest
- Kinnaufschlag, Kinnriemensicherung, Prüfung der Kinnteil Dämpfung
- Messung der Rotationsbeschleunigung (Außenschale)
- Visiertönung bis zu 50 %
- Durchdringungswiderstand des Visiers, Tönung des Visiers
“Economic Commission Europe”, kurze ECE, beinhaltet die europäische Verordnung über die Merkmale von Motorradhelmen. Als sicher gelten Helme der ECE 22-05 Regelung.
Zugelassene Fahrradhelme entsprechen der Zulassung nach DIN EN 1077 und 1078. In deren Prüfverfahren wird beispielsweise ein Sturz auf eine Gehwegkante mit 19,5 km/h simuliert.
Die Anforderungen entsprechen damit normalen Fahrrädern und Pedelecs, die geringere Geschwindigkeiten bis maximal 25 km/h erreichen.
Falls Sie mit höherer Geschwindigkeit aufschlagen, schützt die Halbschale eines Fahrradhelms beispielsweise nicht den Kieferknochen so, wie ein seitlich bedeckender ECE 22 05 zertifizierter Helm. Auch die Reißfestigkeit der Gurte und das Kinnpolster werden in den jeweiligen Normen berücksichtigt.
Welchen Helm auf welchem Fahrzeug?
Zur Übersicht soll folgende Tabelle dienen. In Deutschland gibt es bisher für Fahrräder keine Helmpflicht, jedoch wird das Tragen empfohlen. Auf einem Pedelec ist ein nach EN 1078 zertifizierter Fahrradhelm zugelassen.
Kategorie | ECE-R22 | DIN EN 1078 |
---|---|---|
ROLLER 45 km/h | ja | nein |
RAD, MOFA, PEDELEC 25 km/h | nein | ja |
S-PEDELEC, MOPED 25 - 45 km/h | ja | nein |
Wer ohne Helm zu tragen mit dem Roller in eine Polizeikontrolle gerät, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen.
Da ein Fahrradhelm nicht genügend Sicherheit bei höheren Geschwindigkeiten bietet, wird der Rollerfahrer auch hier aufgrund eingeschränkter Verkehrssicherheit zur Kasse gebeten. Diese Vorschrift gilt ebenfalls für einen Beifahrer.
Existieren Ausnahmen zur Helmpflicht für Roller?
Im Gesetzestext des § 21 a ist die Rede von einem Sicherheitsgurt, der das Tragen eines Helms erübrigt. Diese Anwendung lässt sich auf einem Roller nicht realisieren. Also bleibt es bei der Helmpflicht für Rollerfahrer.
Fazit - "Mit Fahrradhelm Roller Fahren"
Auf einem Roller ist ein Fahrradhelm nicht zugelassen, sondern benötigt einen Helm mit der Zulassung ECE 22 05. Diese Vorschrift nach dem § 21 a der StVO ist nachvollziehbar, da ein Fahrradhelm bei höheren Geschwindigkeiten nicht genügend Sicherheit bietet.