E-Bike fahren liegt im Trend: Jedes 3. verkaufte Fahrrad besitzt einen elektrischen Antrieb. Preise ab 2000 Euro aufwärts haben viele Interessenten vom Kauf abgehalten, doch inzwischen erleichtern attraktive Programme die Finanzierung. Welche Förderung für den E-Bike Kauf gibt es und wer kann einen Zuschuss erhalten? Lesen Sie mit!
Vergünstigungen für E-Bikes bis 25 km/h sind zurzeit nur über den Arbeitgeber und Steuervergünstigung über einen Leasingvertrag realisierbar. Auf Landesebene erhalten nur Lastenräder sowie Lastenanhänger mit und ohne Unterstützung Zuschüsse. Obwohl Pedelecs die größte Gruppe elektrischer Mobilität bilden, gehen ihre Fahrer leer aus.
Werden E-Bikes steuerlich gefördert?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie das E-Bike steuerlich absetzen. Kriterien dafür sind die Leistung des Motors, die Art der Nutzung und die Besitzverhältnisse.
Zudem unterscheiden sich gewerbliche und private Nutzung:
Als Arbeitnehmer: Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber ein E-Bike, können Sie es von der Steuer absetzen. Da im Gegensatz zu einem Dienstwagen kein Fahrtennachweis geführt werden muss, ist die tatsächliche dienstliche Nutzung nicht relevant.
Als Selbstständiger oder Freiberufler: Um das E-Bike steuerlich geltend zu machen, muss die dienstliche Nutzung des E-Bikes mindestens 10 % aller Fahrten betragen. Fällt die gewerbliche Nutzung geringer aus, ordnet das Finanzamt das E-Bike dem Privatvermögen zu.
- Ein E-Bike zählt zum Geschäftsvermögen und ist steuerlich absetzbar, wenn Arbeitnehmer mehr als 50 % dienstliche Fahrten zurücklegen
- Die Überlassung an den Arbeitnehmer zählt immer als 100 % betriebliche Nutzung.
- Dadurch sind neben den Anschaffungskosten auch Unterhaltskosten wie Wartung, Inspektionen, Reparaturen, Leasinggebühren sowie Stromverbrauch absetzbar.
Wichtig:
- Bei privater Nutzung von E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren, werden jährlich Steuern in Höhe von 1 % des halben Listenpreises fällig, da diese Kategorie als Kraftfahrzeug zählt.
- Pedelecs mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sind seit 2019 steuerfrei.
Fischer E-MTB
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Welche E-Bikes werden gefördert?
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Verkehrswende bis 2030 herbeiführen.
Zurzeit werden E-Autos staatlich bezuschusst, der Kauf von E-Bikes für den privaten Gebrauch (noch) nicht.
Die hohen Verkaufszahlen veranlassten den Bundestag, die Nutzung von E-Bikes attraktiver zu gestalten.
Beispielsweise sind an Supermärkten ab einer bestimmten Anzahl von Parkplätzen E-Ladesäulen vorgesehen.
Trotz fehlender staatlicher Förderung können Sie sich über folgende Möglichkeiten trotzdem einen Zuschuss zum E-Bike sichern.
- Bietet Ihr Arbeitgeber die Option ‘Jobrad’ an, können Sie ein E-Bike leasen und damit Steuern sparen. Die Leasing-Prämie, meist zwischen 60 und 80 Euro monatlich erscheint als Abzug auf Ihrer Lohnabrechnung. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerbelastung. Ein Leasing-Vertrag läuft zwei bis drei Jahre lang. Nach Ablauf des Vertrags haben Sie die Option, das E-Bike entsprechend dem Zeitwert günstig zu kaufen oder ein neues Jobrad (mit Inspektion oder Full-Service) zu leasen. Leasing bringt einer Privatperson allerdings keine Vorteile
- Staatliche Förderung gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA für ein E Cargobike sowie E Lastenanhänger zur gewerblichen Nutzung (1). Sie sind allerdings nicht berechtigt, den Antrag zur Lastenrad-Förderung privat in Anspruch zu nehmen. Gegebenenfalls können Sie von dem Programm profitieren, wenn Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag für das E-Lastenrad einrichtet. Die Förderung beträgt 25 % des Kaufpreises bis maximal 2500 Euro pro E Cargobike.
- Im Rahmen regionaler E-Bike Förderung der Bundesländer gibt es durchaus Zuschüsse für Privatpersonen, die zum Kauf eines Lastenrades einen Antrag stellen. Es gelten allerdings in jedem Bundesland individuelle Vorgaben für das Fahrzeug und andere Fördersummen. Falls das Budget zum Zeitpunkt Ihres Antrages bereits erschöpft ist, bleibt Ihnen nur übrig, ein Jahr zu warten.
E-Lastenrad Förderung Hamburg
Bürger mit Erstwohnsitz in Hamburg haben in den Jahren 2019 und 2020 bis zu 33 % Zuschuss beim Kauf eines normalen oder E-Lastenrades sowie E-Lastenanhängers erhalten.
Im Klartext heißt das:
Pro E-Lastenrad gab es bis zu 2000 Euro Förderung und jeweils 500 Euro für E-Lastenanhänger und normale Lastenräder.
Das Lastenrad Programm in Hamburg ist momentan ausgeschöpft (2).
E-Bike Förderung Bayern
Der Münchner Stadtrat hat am 29. Juni 2022 die Novellierung der Förderrichtlinie Klimaneutrale Antriebe beschlossen. (3)
Das Programm beginnt am 1. April 2023 und umfasst 25 % Förderung für:
- Lastenräder,
- Lastenpedelecs,
- Lastenanhänger.
Anträge stellen können:
- Privatpersonen,
- Unternehmen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen
E-Bikes und Pedelecs sind von der Förderung ausgenommen.
Eine Liste zur bundesweiten Förderung von Lastenrädern finden Sie HIER.
Zuschüsse von Stromanbietern und Stadtwerken
Zahlreiche Ökostrom-Anbieter, Stadtwerke und Energieversorger fördern E-Mobilität.
Die Förderung von durchschnittlich 100 Euro erhalten Sie als Kunde des Unternehmens oder wenn Sie zu diesem Anbieter wechseln.
Wie lange dauert die Förderung
Die Förderung für E-Cargobikes ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Ihre Gültigkeit ist bis zum 29. Februar 2024 begrenzt.