Was bedeutet Motorleistung bei einem E-Bike? Im ersten Moment verbindet man Leistung mit Höchstgeschwindigkeit, dann kommen auch Durchzugskraft und Reichweite infrage. Der Begriff ist vielseitig auslegbar: Folgender Beitrag bringt Klarheit darüber, wie der Gesetzgeber „Motorleistung“ definiert.
Die Motorleistung eines Pedelecs ist auf 250 Watt und 25 km/h festgelegt, bei S-Pedelecs kann die Motorleistung bis zu 4.000 Watt betragen, womit die unterstützte Geschwindigkeit bis zu 45 km/h erreicht. Unter günstigen Bedingungen, mit kühlem Rückenwind und hoher Trittfrequenz, erhöht sich die maximale Dauerleistung des E-Bike-Motors jedoch beträchtlich – und alles im Rahmen des Gesetzes.
Was bezeichnet Motorleistung beim E-Bike?
Die Motorleistung umfasst drei Leistungsarten:
- Dauerleistung ist die Leistung, die ein Motor zeitlich unbegrenzt erbringt, ohne eine vorher festgelegte maximale Betriebstemperatur zu überschreiten.
- Maximale Nenndauerleistung kann ein E-Bike Motor mit höchster Nutzleistung innerhalb von 30 Minuten abgeben. Dabei darf der Antrieb nur so viel Abwärme produzieren, dass seine Temperatur nicht mehr als 20 °C ansteigt. Entscheidenden Einfluss nimmt dabei die Kühlleistung des Motorgehäuses. Die Nenndauerleistung gibt einen Durchschnittswert an.
- Die maximale Spitzenleistung wird auch Spitzenwattangabe oder Maximalleistung genannt. In der EU zugelassene Pedelecs und E-Bikes weisen gesetzlich eine unbegrenzte Maximalleistung auf.
Welche E-Bike Motorleistung ist erlaubt?
Gesetzlich maßgebend ist die maximale Nenndauerleistung, die unter Laborbedingungen in einer 25 °C warmen Umgebung an der Antriebswelle über 30 Minuten Dauerbetrieb ermittelt wird.
Natürlich herrschen in der Praxis andere Bedingungen, wie Kälte, Fahrtwind, Steigungen oder Abfahrten.
Die Messung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 85 ermöglicht modernen Pedelec Motoren mit 250 W Nenndauerleistung, je nach Antriebssystem eine rund vierfach höhere Maximalleistung. (1)
Das bedeutet: Mit stärkerem Fahrtwind und niedrigeren Temperaturen kann der Motor eine maximale Dauerleistung erzielen, die deutlich über der maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt liegt. Damit steht den Herstellern ein großer Ermessensspielraum frei.
Welche Motorleistung brauche ich?
Der Gesetzgeber begrenzt die Nenndauerleistung eines Pedelecs auf 250 Watt, kurzzeitig darf die Leistung höher liegen.
Bei Erreichen der 25 km/h schaltet die Motorunterstützung ab, jedoch kann der Fahrer weitaus höhere Geschwindigkeiten durch reines Pedalieren erzielen.
Watt maximale Motorleistung + Watt Tretleistung = Watt Gesamtleistung
Im Durchschnitt erzeugt ein Fahrer rund 100 Watt Tretleistung über einen längeren Zeitraum hinweg, bei kurzzeitigen Sprints steigt die Tretleistung auf mehrere Hundert Watt.
Zum Vergleich: Gut trainierte Radprofis leisten eine Stunde lang 450 Watt Tretleistung an einem Aufstieg.
Deshalb: Ein brauchbarer E-Bike-Motor sollte daher eine Maximalleistung von 250 bis 450 Watt und eine Dauernennleistung von mindestens 100 Watt liefern, so wie der Radfahrer selbst.
Bluewheel E-MTB
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Das Drehmoment erzeugt Speed
Wie schnell der E-Bike-Motor die 25 km/h-Grenze erreicht, bestimmt die Höhe des Drehmoments in Newtonmeter (Nm) und die Wattleistung, die der Fahrer auf die Pedale überträgt.
Ein hohes Drehmoment erzeugt zudem das “natürliche Fahrgefühl”.
Motorleistung = Unterstützungsstufen
Je nachdem, wie viel Trittleistung Sie beim E-Bike fahren einbringen möchten, wählen Sie eine Unterstützungsstufe (Modus), die in einer angenehmen Trittfrequenz die Geschwindigkeit aufrechterhält.
Der Hersteller gibt die Leistung jeder Stufe in Prozent an, die der Motor zu der erbrachten Tretleistung hinzugibt.
- 100 % im kleinsten Modus verdoppelt die Trittleistung
- 170 % erhöht die Trittleistung um 1,7 mal
- 400 % Unterstützung vervierfacht die eigene Leistung
Die großen Motorhersteller wie Shimano beginnen derzeit, die Unterstützung individuell anpassbar zu gestalten.
Fahrern steht es damit frei, mithilfe der App die Unterstützung nach eigenem Bedarf zu modifizieren.
Wie schnell darf ich mit dem E-Bike fahren?
Auf öffentlichen Straßen richtet sich die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nach den Verkehrsschildern, die jeder Verkehrsteilnehmer beachten sollte – sonst droht Ihnen auch als Radler ein Ordnungsgeld.
Außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Straßen ohne Tempobegrenzung, unterliegen Fahrräder (wozu Pedelecs zählen) keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Sie dürfen so schnell fahren, wie es die Situation zulässt:
“Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. § 1 Absatz 2 StVO (2)