Ist ein E-Bike mit Gasgriff legal? Unter bestimmten Voraussetzungen – Ja! Mit dem Begriff E-Bike ist allerdings nicht das Pedelec gemeint: Die korrekten Bezeichnungen der Fahrradkategorie sind speziell in Systeme mit und ohne Gasgriff zu unterscheiden, sonst wird es teuer. Wann ein Gasgriff erlaubt ist, lesen Sie hier.
- E-Bikes und S-Pedelecs mit Gasgriff zu fahren, ist mit Kosten und Pflichten verbunden.
- Die schnellen Kraftfahrzeuge müssen auf der Straße fahren, da die Motorleistung ohne zu Treten verfügbar ist.
- Ebenso werden eine Fahrerlaubnis und eine Betriebserlaubnis benötigt, um im öffentlichen Bereich zu fahren.
- Alle diese Regelungen sorgen für eher verhaltenes Kaufinteresse gegenüber Pedelecs.
Ist ein E-Bike mit Daumengas in Deutschland erlaubt?
Ein Pedelec, umgangssprachlich E-Bike genannt, darf nur bei gleichzeitigem Pedalieren Motorleistung bis maximal 25 km/h abgeben.
Dazu ist immer ein Pedalsensor erforderlich. Daumengas ist nur für die Schiebehilfe mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit erlaubt.
Ein Gasgriff ist nicht erforderlich an einem Pedelec, jedoch auch nicht verboten:
Es ist nur untersagt, von einem zulassungsfreien Elektrofahrrad ohne Pedalbewegung Leistung abzurufen.
Der Gasgriff muss aus jeder Position auf 6 km/h zurückfallen oder sich an Pedelecs ohne Schiebehilfe komplett ausschalten.
Anstelle des Gasgriffs sind an einem Pedelec Fahrmodi über die Bedieneinheit in Stufen wählbar.
Bluewheel klappbares E-Bike
ANSEHEN*
Erhält ein E-Bike mit Gasgriff eine Straßenzulassung?
Ja, alle Arten E-Bikes und das S-Pedelec erhalten unter bestimmten Auflagen die Straßenzulassung.
- Ein S-Pedelec erhält nur in Verbindung mit einer Haftpflichtversicherung und einem Kennzeichen die Straßenzulassung. Diese Kategorie erreicht ohne zu treten 18 km/h und mit Treten 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das S-Pedelec zählt als Kraftfahrzeug und der Fahrer benötigt einen Roller-Führerschein der Klasse AM und es besteht Helmpflicht.
- Das E-Bike bis 20 km/h ohne Pedalieren zählt mit einem 500 W starken Motor als E-Leichtmofa mit Leistungssteuerung über einen Gasgriff. Erforderlich zur Teilnahme am Straßenverkehr sind 15 Jahre Mindestalter, ein Versicherungskennzeichen und eine Mofaprüfbescheinigung.
- Ein E-Bike mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und 500 W Motorleistung darf ebenfalls mit Gasgriff ausgerüstet sein. Der Fahrer benötigt 15 Jahre Mindestalter und den Mofaführerschein, während das E-Bike versicherungspflichtig ist, eine Betriebserlaubnis und ein Nummernschild vorweisen muss.
- Das E-Bike bis 45 km/h ohne Pedalieren, bis zu 4.000 W Antrieb und Gasgriff zählt als E-Kleinkraftrad. Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein Klasse AM vorweisen. Es besteht Kennzeichen- und Helmpflicht, eine Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung des Herstellers berechtigt zur Nutzung öffentlicher Straßen.
Welches Gesetz regelt den Betrieb von E-Bikes mit Gasgriff?
Die EU-Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlamentes vom 18. März 2002 erwähnt das Pedelec erstmals und grenzt es mit der Änderung aus dem Jahre 2013 im Bundesgesetzblatt eindeutig als Fahrrad ab. (1)
S-Pedelecs und alle E-Bikes mit Gasgriff müssen mit der ab 2017 geltenden EU-Verordnung Nr. 168 / 2013 konform gehen und allen Erfordernissen von Kraftfahrzeugen entsprechen.
Laut ADAC fehlen im Zulassungsrecht immer noch eindeutige Beschreibungen der Fahrzeuge. (2)
Vorsicht bei Importen von E-Bikes mit Gasgriff aus China!
Bei großen Discountern und über Internet kommen E-Bikes mit Gasgriff ins Angebot, die Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen und keine Straßenzulassung haben.
Wer mit diesem Flitzer erwischt wird, muss mit Strafe rechnen, die empfindlich ins Geld geht:
- Fahren ohne Versicherungsschutz
- Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges
- Möglicherweise noch fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Alle Angaben ohne Gewähr!