Muss man beim E-Bike immer treten oder kann mann auch ohne Pedalieren fahren?

Muss man beim E-Bike immer treten oder kann mann auch ohne Pedalieren fahren

Es ist doch ein Motor vorhanden – warum muss man beim E-Bike fahren immer treten? Das Thema rund um elektrische Fahrräder ist komplex, denn es gibt verschiedene Kategorien. Der Begriff ‘E-Bike’ meint umgangssprachlich das Pedelec, doch es ist das E-Bike, was ohne Treten fährt. Welche Regeln für welche Bikes gelten, erfahren Sie hier!

Die verschiedenen E-Bike-Kategorien sind zugegeben etwas verwirrend. Bei einem Pedelec muss der Fahrer treten, um die Motorunterstützung zu aktivieren. Alle anderen Varianten wie E-Bike 25, E-Bike 45 sowie S-Pedelec bis 45 km/h fahren auch ohne Treten, erfordern dafür allerdings eine Fahrerlaubnis, die Zulassung und ein Versicherungskennzeichen.

Fährt ein Pedelec auch ohne Treten?

Ganz klar – nein! Wenn Sie aufhören, in die Pedale zu treten, wird das E-Bike nicht weiterfahren. Das Pedelec unterstützt das Treten durch Motorkraft, indem Sensoren die Geschwindigkeit und die Bewegungen der Tretkurbeln registrieren.

Fehlen Impulse, also auch beim bergab fahren, stellt das System den Motor so lange ab, bis sich die Kurbeln wieder drehen.

Ein Pedelec fährt weder allein durch Motorkraft noch allein durch Muskelkraft, sondern kombiniert beides. Mit zunehmender Geschwindigkeit erhöht sich die Tretunterstützung.

Beim Erreichen des Tempolimits bei 25 km/h endet die Unterstützung des Motors ebenfalls.

Über wählbare Fahr-Modi von Eco bis Turbo kann der Fahrer die Stärke der Tretunterstützung einstellen.

Wie bewertet das Gesetz die Schiebehilfe?

Die einzige Option ohne Treten bietet das Pedelec mit Schiebehilfe (siehe Giant Schiebehilfe), die sich auf Knopfdruck maximal 6 km schnell allein durch Motorkraft bewegt.

In den Anfangsjahren der elektrischen Mobilität bestand zu diesem Thema ein Widerspruch zwischen der Fahrerlaubnis-Verordnung und der StVZO.

Die StVZO hat alle Pedelecs bis 25 km/h mit oder ohne Schiebehilfe als Fahrräder eingestuft, während die Fahrerlaubnis-Verordnung Pedelecs mit Schiebehilfe als „Leichtkraftfahrzeug bzw. Mofa“ klassifizierte.

Letztendlich stellt der Gesetzgeber 2013 klar, dass alle Pedelecs als Fahrräder zählen.

Ist ein Gasgriff am Pedelec erlaubt?

Während am Pedelec ein Pedalsensor zwingend erforderlich ist, damit der Motor nur beim Treten unterstützt, ist ein Gasgriff nicht unbedingt notwendig – allerdings ist das sogenannte Daumengas auch nicht illegal:

Verboten ist nur, von einem zulassungsfreien Elektro-Fahrrad Unterstützung ohne Pedalieren abzurufen.

Genau heißt das, ohne Pedalbewegung muss der Antrieb bei jeder Stellung des Gasgriffs, sei es Vollgas oder im Freilauf, auf die Anfahrgeschwindigkeit bis 6 km/h zurückfallen oder sich ohne Schiebehilfe komplett ausschalten.

Die Daumengasfunktion erfüllt bei den meisten Pedelecs ein Display mit Bedieneinheit zur Auswahl der Unterstützungsstufen.

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Kann man E-Bike ohne Treten fahren?

Ein E-Bike im Sinne des Gesetzes können Sie mit reiner Motorkraft ohne Pedalieren fahren oder rein durch Pedalbewegung nutzen. Beide Faktoren sind im Gegensatz zum Pedelec auch einzeln einsetzbar. Die Leistung steuert der Fahrer über einen Gasgriff oder einen Hebel, Daumengas genannt.

Unter welchen Voraussetzungen ist das E-Bike ohne Treten erlaubt?

  • Aufgrund 500 W maximaler Motorleistung und 25 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Mofa-Führerschein und ein Mindestalter des Fahrers von 15 Jahren erforderlich.
  • Vor dem Gesetz ist das E-Bike ein Mofa, wofür Helmpflicht besteht
  • Das E-Bike muss zugelassen werden. Zur Teilnahme am Straßenverkehr benötigt es ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis
  • Austauschteile, wie andere Ritzel oder Bremsen, müssen zunächst vom TÜV oder Dekra technisch abgenommen und danach in die Betriebserlaubnis eingetragen werden,

Ein E-Bike bis 45 km/h zählt als Kleinkraftrad

Diese Ausführung erreicht bis zu 45 km/h allein durch Motorkraft ohne Tretunterstützung. Das E-Bike 45 erhält die Straßenzulassung nur in Verbindung mit einem Versicherungskennzeichen. Der Fahrer benötigt die Fahrerlaubnis AM, unterliegt der Helmpflicht und darf nicht den Radweg benutzen.

Wann zählt ein E-Bike als Kraftfahrzeug?

Ein S-Pedelec, das 45 km/h Geschwindigkeit mit Motorkraft und Treten erreicht, zählt juristisch als Kraftfahrzeug. Ohne Pedalieren, also mit Daumengas, ist eine maximale Geschwindigkeit 20 km/h erlaubt. Der Motor weist bis zu 4 KW Nennleistung mit bis zu 400 % Tretkraftunterstützung auf.

Auch hier benötigt der Fahrer den Führerschein Klasse AM sowie ein Versicherungskennzeichen. Darüber hinaus dürfen die schnellen S-Pedelecs ausschließlich auf der Straße fahren. Wahlweise kann der Fahrer reine Muskelkraft einsetzen.

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Über Max Wegner

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