Eine leistungsstarke Fahrradlampe für das E-Bike ist ein wesentlicher Faktor der Ausstattung, denn wer schnell unterwegs ist, muss einen weit vorausschauenden Fahrstil mitbringen.
Da die Leistung der vorhandenen Scheinwerfer oftmals jedoch wenig zufriedenstellend ist, fragt sich mancher Pedelec Fahrer, ob stärkeres Licht einfach nachrüstbar ist.
Gibt es hinsichtlich Pedelec Beleuchtung Vorschriften oder Besonderheiten zu beachten? Diesem Thema gehen wir im Ratgeber nach, doch zuerst möchte ich Ihnen einen interessanten LED Fahrrad-Scheinwerfer näher vorstellen.
Leistung | Spannung | Aufnahme | Gewicht | Größe | Preis | |
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75 Lux | 6V - 48V | 2,4 W | 53 g / 77 g | 7 x 7 x 9 cm | ANSEHEN |
P4B LED – 75 Lux Fahrradlampe für E-Bike
Der P4B LED Scheinwerfer ist nach StVZO-Zulassung für Pedelecs bis zu 25 km/h geeignet und trägt die Zulassungsnummer K-1274.
Die Montage der Lampe erfolgt an der mitgelieferten Niro-Halterung, danach werden die zwei ca. 60 cm langen Stromkabel an dem Akku angeschlossen. Der Frontreflektor ist abnehmbar.
Die spritzwassergeschützte P4B Fahrradlampe passt für Akkus von 6 V bis 48 V Betriebsspannung, wobei die Leistungsaufnahme 2,4 W oder 3,0 W beträgt. Ein Überspannungsschutz und eine integrierte Kühlplatte im Lampengehäuse versprechen störungsfreie Funktion.
Dieses Frontlicht kommt ohne Schalter aus, da die Steuerung direkt über das An-Aus-System des E-Bikes erfolgt. Sofort entfaltet die LED ihre Lichtleistung in einem auch seitlich gut ausgeleuchteten Sichtfeld.
Speziell bei Ampelstopps in der City bleiben E-Biker mittels Standlichtfunktion weithin sichtbar.
In diesem Fall ist nicht die Lampe defekt, sondern am E-Bike Motor muss der Lichtkanal freigeschaltet werden. Es ist empfehlenswert, dies von einem Fachhändler durchführen zu lassen.
+ Mit Standlicht Funktion
+ Gute Ausleuchtung seitlich und im Fernbereich
– Rückmeldungen über vertauscht montierte Anschlusskabel
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Die E-Bike Fahrradlampe nach StVZO
Die lichttechnischen Einrichtungen am E-Bike müssen den Vorschriften des § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO entsprechen. E-Bikes zählen zwar zur Kategorie Fahrrad, doch einige Besonderheiten sind zu beachten.
Vorschriften für das Frontlicht am E-Bike
Der Scheinwerfer muss eine Zulassungsnummer aufweisen, die sich aus dem Buchstaben K und einer Ziffernfolge zusammensetzt. Der P4B Scheinwerfer trägt die Kennung K-1274. Die Frontleuchte darf in einer Höhe von 40 cm bis 120 cm montiert werden.
Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 10 Lux betragen, gemessen in 10 m Abstand. Der Lichtkegel muss eine scharfe Abgrenzung von hell und dunkel erzeugen und so eingestellt sein, dass eine Blendung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist.
Mindestens ein weißer Frontstrahler muss zusätzlich installiert sein. Viele Hersteller bieten Kombi-Lampen mit integriertem Reflektor an – dies ist erlaubt.
Vorschriften für das Rücklicht am E-Bike
Ein rotes Rücklicht am E-Bike muss die Kennung “Z” tragen. Das Licht darf keine dreieckige Form besitzen, da diese für Anhänger vorgesehen ist.
Damit ein E-Biker auch vom nachfolgenden Verkehr aus großer Weite gesehen wird, muss der Abstrahlwinkel der Rückleuchte mindestens 220° betragen.
Der vorgeschriebene rote Rückstrahler darf auch hier im Lampengehäuse integriert sein.
Fernlicht, Tagfahrlicht und Bremslicht am E-Bike
Der Frontscheinwerfer darf mit Tagfahrlicht und Fernlichtfunktion ausgestattet sein. Das Rücklicht mit Bremslichtfunktion ist ein weiterer Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Sind Fahrtrichtungsanzeiger am E-Bike erlaubt?
Sogenannte Blinker sind erlaubt, wenn beispielsweise durch einen Anhänger das Handzeichen nicht gut erkennbar ist.
Auch bei mehrspurigen E-Bikes ist ein Fahrtrichtungsanzeiger zulässig – bei allen anderen E-Bikes sind blinkende Lichter generell verboten.
Weitere Besonderheiten der E-Bike Beleuchtung
Die Neufassung der StZVO erlaubt Beleuchtungssysteme, die durch Batterien gespeist werden. Die Besonderheit am E-Bike ist die Energieversorgung des Antriebs sowie der gesamten Beleuchtung durch den Akku.
Hersteller haben die Änderung der StVZO aufgenommen, indem die Verkabelung einer werksseitig integrierten Lichtanlage im Inneren der Rahmenrohre verschwindet – so wirkt Optik der E-Bikes hochwertig und aufgeräumt.
Was passiert bei leerem Akku?
Am E-Bike sind Lichtanlagen, die über den Nabendynamo, Batterie oder den Akku betrieben werden, seit 2017 gleichberechtigt erlaubt. Der Gesetzgeber hat im Falle eines leeren Akkus folgende Vorschrift erlassen:
Wer regelmäßig längere Touren oder auf unbeleuchteten Landstraßen fährt, ist mit einer zusätzlichen Dynamo betriebenen Fahrradlampe am E-Bike für alle Fälle abgesichert.
Einen Überblick zum aktuellen Angebot erhalten Sie im ADAC Fahrradbeleuchtung Test:
Fazit – Fahrradlampe für E-Bike
Ein E-Bike erfordert aufgrund der höheren Geschwindigkeit hellere und weiter reichende Beleuchtung als ein herkömmliches Fahrrad.
Leistung | Spannung | Aufnahme | Gewicht | Größe | Preis | |
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75 Lux | 6V - 48V | 2,4 W | 53 g / 77 g | 7 x 7 x 9 cm | ANSEHEN |
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