Funktioniert ein E-Bike Licht ohne Akku? Schnellhilfe für Neulinge

Funktioniert E-Bike Licht ohne Akku

Sie planen eine lange Tour, wobei Sie erst am späten Abend zurückkommen. Dabei kreist stetig ein Gedanke in Ihrem Kopf: Wie beleuchte ich mein E-Bike, wenn der Akku leer ist? Die Frage, ob ein E-Bike Licht auch ohne Akku funktioniert, beantwortet folgender Beitrag!

Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass E-Bike Fahrer trotz „leer gefahrenem“ Akku sicher im Dunkeln unterwegs sind. Eine gewisse Menge der Kapazität stellt das BMS zurück, damit im Notfall das Licht bis zu zwei Stunden lang funktioniert. Diese Regelung gilt für E-Bikes ab Kaufdatum 1. Januar 2019. Wenn Sie den Akku entfernen oder auf 0% Kapazität entladen, dann funktioniert das E-Bike Licht NICHT.

Funktioniert ein E-Bike Licht ohne Akku?

Nein. Wenn Sie den E-Bike Akku entnehmen oder diesen zu 100% entladen, dann funktioniert das integrierte E-Bike Licht nicht.

E-Bike Beleuchtung trotz „leerem“ E-Bike Akku?

Ja, das geht! Das Batterie-Management-System schaltet die E-Bike Motorunterstützung bei Erreichen eines bestimmten Akku-Wertes ab.

Je nach Einstellung des Herstellers verbleiben zu diesem Zeitpunkt noch 10 % oder mehr Akku-Restkapazität, um bis zu zwei Stunden die Beleuchtung zu versorgen, wenn der Motor schon abgestellt ist.

Dies ist eine sicherheitsrelevante Vorgabe, damit Sie mit Licht Ihr Ziel erreichen und von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.

Von daher sind Ihre Sorgen unbegründet, plötzlich ohne Beleuchtung dazustehen.

Alternative – Beleuchtung mit akkubetriebenem Fahrradlicht

Es ist ebenfalls erlaubt, die Fahrradlampen mit Batterie oder Akku zu betreiben. Damit sind Sie ganz unabhängig von der Akku-Versorgung.

Die Lampen dürfen sogar abnehmbar sein.

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Bei der Fahrt müssen sie allerdings am Fahrrad in vorschriftsmäßiger Höhe und einsatzbereit angebracht sein.

Ein Dynamo ist am E-Bike nicht kompatibel, da der Akku Gleichstrom erzeugt und die Lampen Gleichstrom benötigen. Der Dynamo erzeugt jedoch Wechselstrom.

Ganztägige Lichtpflicht für E-Bikes

Ab dem 1. April 2022 verpflichtet der Gesetzgeber in Paragraph 67 der StVZO Fahrer von E-Bikes und Fahrrädern auch tagsüber mit eingeschalteter Beleuchtung zu fahren.

Neben Reflektoren müssen eine Vorder- und Rückleuchte mit mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke vorhanden sein. Erlaubt sind Fernlicht, Bremslicht und Tagfahrlicht.

Da die Dynamopflicht abgeschafft wurde, dürfen die Lampen auch mit anderen Stromquellen versorgt werden. Für E-Bikes heißt es:

„Bei Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung kann die Versorgung der Beleuchtungsanlage über eine Kopplung an den Energiespeicher für den Antrieb erfolgen, wenn

1. nach entladungsbedingter Abschaltung des Unterstützungsantriebs noch eine ununterbrochene Stromversorgung der Beleuchtungsanlage über mindestens zwei Stunden gewährleistet ist oder

2. der Antriebsmotor als Lichtmaschine übergangsweise benutzt werden kann, um auch weiterhin die Lichtanlage mit Strom zu versorgen.

Satz 1 gilt nicht für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung, die vor dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht werden.“

Über Max Wegner

Hi, ich bin Max Wegner, ein leidenschaftlicher Zweirad-Enthusiast mit über 20 Jahren Erfahrung in der Welt der Fahrräder und E-Bikes. Auf dieser Plattform teile ich mein Wissen und meine Erfahrungen, um Ihre Outdoorerlebnisse und Radtouren sicherer und angenehmer zu gestalten.

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