Sind Katzenaugen am Fahrrad immer noch Pflicht?
Zur verabredeten Radtour kreuzte mein Freund mit ganz neuen Gadgets an seinem Drahtesel auf: Die Speichen waren gespickt mit weißen Hüllen – Speichenreflektoren. Das sah ja zugegeben viel sportlicher aus, als meine vier gelben Katzenaugen fürs Fahrrad.
Coole Optik ist eine Sache, aber sind solche Reflektoren auch STVZO zugelassen? Und müssen dann immer noch die alten gelben Speichenstrahler angebracht werden?
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Das sagt die STVZO zu Reflektoren am Fahrrad
Seit der letzten Überarbeitung der STVZO stehen uns Radlern nun mehr Möglichkeiten zur Auswahl, als nur die herkömmlichen Katzenaugen fürs Fahrrad.
Die bisherige Fahrrad Reflektoren Pflicht, wonach “mindestens zwei um 180° versetzt angebrachte, seitlich wirkende, gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen beider Räder” vorhanden sein müssen, gilt natürlich weiterhin, siehe § 67 Abschnitt 5.
Ausdrücklich als Mindestbestückung anerkannt sind vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene weiße Fahrrad Speichenreflektoren oder weiße reflektierende Streifen an den Reifen oder Felgen.
Deshalb gilt:
[pullquote align=“normal“]JA, Katzenaugen sind Pflicht, aber es werden auch weiße Speichenreflektoren oder weiße reflektierende Radstreifen als Alternative akzeptiert. [/pullquote]- jede Speiche muss mit einem Reflektor besetzt werden
- bzw. die Streifen am Reifen müssen das gesamte Rad unterbrechungsfrei umfassen
Diese Neuerung begrüßt der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club e.V. (ADFC) sehr, denn die traditionellen Fahrrad Katzenaugen nach STVZO weisen oftmals praktische Mängel auf.
Katzenaugen haben auch Nachteile
Der ADFC benennt konkret, was an den gelben Speichenreflektoren besser sein könnte.
1. Sprödes Material
Zuerst geht es um das spröde Material der Katzenaugen, das manchmal schon beim Versuch es einzubauen zerbricht.
2. Befestigungsmöglichkeit nicht unproblematisch
Auch die Befestigungsmöglichkeit kommt in die Kritik. Wenn die Speichenabstände zu gering sind, passen diese nach STVZO zugelassenen Speichenreflektoren nicht. Kleine 12” und 16” Kinderfahrräder mit mehr als 16 Speichen fallen daher für eine Montage aus.
Die Befestigungsclips benötigen etwa 6 cm Speichenabstand.
3. Rostende Teile
Ein weiteres Manko ist der Stahl, der bei Regenwetter und im Winter bei Kontakt mit Streusalz zu rosten beginnt. Damit besteht das Risiko, den Reflektor bei der Fahrt unbemerkt zu verlieren.
4. Wenn ein Katzenauge das Rad blockiert
Weitaus gefährlicher wird die Situation, wenn sich nur eine Seite löst und der Reflektor das Vorderrad bei voller Fahrt blockiert – der Fahrer fliegt über den Lenker und legt einen bösen Sturz hin (nicht auszudenken, was auf einer Hauptstraße passieren könnte).
Die bessere Alternative – reflektierende Streifen oder Speichenreflektoren
Die geringe Sichtbarkeit der gelben Katzenaugen beurteilt der ADFC als unzureichend.
Im Dunkeln erkennen andere Verkehrsteilnehmer nur kleine Punkte. Zudem muss das einfallende Licht senkrecht auftreffen, um die höchste Wirkung zu erzielen.
Deutlich effektiver und damit sicherer sind weiße reflektierende Streifen am Reifen oder solche, die als kompletter Kreis durch die Speichen geflochten werden.
Lesenswert: Fahrrad verkehrssicher – Checkliste zum Abhaken nach StVZO
Dieses Video beweist ganz eindrucksvoll, den Unterschied zwischen einem Fahrradfahrer bei Nacht ohne Reflektoren und mit Reflektoren:
Und auch die weißen Speichenreflektoren, die mein Freund an seinem Rad hat, gewährleisten aus jedem Anstrahlwinkel maximale Leuchtkraft.
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Fazit – Katzenaugen am Fahrrad Pflicht
Seit mein Ultraleichtrad von den schweren Katzenaugen erlöst ist, hörte sofort das lästige Flattern im Lenker auf.
Katzenaugen sind Pflicht und erfüllen die Anforderungen der STVZO, aber mit weißen Reflektoren sind Radler nicht nur sportlich, sondern auch bestens sichtbar unterwegs.