Machete – Waffe oder Werkzeug? Das sagt das Gesetz

Machete Waffe oder Werkzeug?Machete: Waffe oder Werkzeug? Wie regelt eigentlich unser Waffengesetz Macheten? Werden Macheten als Waffen eingestuft?

Diese Frage stellt sich mir schon länger, da die Klinge feststehend und enorm groß ist. Andererseits müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um dem Begriff “Waffe” oder “Werkzeug” gerecht zu werden.

Die kurze Antwort lautet: NEIN. Eine Machete wird in der Regel NICHT als Waffe eingestuft.


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Aber wie wird es im deutschen Gesetz, wenn überhaupt, begründet? Also nehmen wir jetzt die Machete in die Hand und lichten den Paragrafen-Dschungel.

Wie definiert das Waffengesetz eine Machete?

Um eine Machete rechtssicher als Waffe oder Werkzeug einzuordnen, hilft zuerst der Blick ins deutsche Waffengesetz. Die Ausführungen beginnen gleich in § 1 WaffG mit der Definition, was eine Waffe überhaupt ausmacht.

Es geht bei § 1.2 a im Allgemeinen um tragbare Gegenstände und im Besonderen um Hieb- und Stoßwaffen, deren Wesen grundlegend dazu bestimmt ist, die Abwehr- und Angriffsfähigkeit eines Menschen herabzusetzen oder auszuschalten.

Ebenso gilt ein tragbarer Gegenstand als Waffe, dessen Bestimmung eine ganz andere ist, doch durch seine Eigenart als Waffe verwendbar wäre.

Welche Utensilien hierfür infrage kommen, sind in der Anlage 1 und Anlage 2 zum WaffG aufgezählt – Macheten sind bis zur heutigen Fassung nicht dabei.

Wie verhält sich die Machete zum Messerrecht?

Es ist schwer zu bewerten, ob eine Machete im übertragenen Sinne als Hieb- oder Stichwaffe wirksam werden kann, um Angriffe oder Abwehrkraft herabzusetzen oder abzustellen.

Momentan existiert keine rechtliche Festlegung, ob Macheten unter das Waffengesetz fallen.

Bisher liegt noch kein Gerichtsurteil vor, wobei über die Feststellung einer Machete als Hieb- und Stichwaffe entschieden wurde. Ob ein Haumesser nun den Waffen oder Werkzeugen zuzuzählen ist, bleibt offen, zudem fallen Werkzeuge nicht unter das Waffengesetz.

Machete: Waffe laut BKA Waffenrecht?

Ob ein Gegenstand dem einen oder dem anderen zugehört, entscheidet im Zweifelsfall das Bundeskriminalamt durch einen Feststellungsbescheid.[§ 2 Abs.5 iVm 48 Abs.3 WaffG]

Da bis heute bezüglich Macheten noch kein Antrag einging, wurde kein Feststellungsbescheid erlassen und demzufolge besteht keine eindeutige Zuordnung.

Eine Aussage zu Macheten aus Bayern

Die Waffenbehörde im Freistaat Bayern lässt verlauten, das Macheten den Werkzeugen zugeordnet werden. Diese Notiz wurde in einer ministeriellen Bekanntmachung veröffentlicht.

Dort wird argumentiert, dass Macheten grundsätzlich nicht dafür gedacht sind, andere Menschen anzugreifen, sondern ähnlich einer Sense benutzt werden. Beachten Sie, dass diese Mitteilung nur regional in Bayern Gültigkeit hat, da kein Feststellungsbescheid vorliegt.

Das Bundesjustizministerium ordnet Macheten zurzeit als Werkzeuge ein. Dies ist nachzulesen unter den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz vom 05.03.2012 unter dem “Unterabschnitt 2, Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2 , Nr.1.1” (Quelle).

[pullquote align="normal"]Bundesjustizministerium ordnet Macheten zurzeit als Werkzeuge ein. [/pullquote]

Ist der Fall damit erledigt?

Nein, leider nicht so ganz.

Auch wenn die Definition einer Machete in Richtung Werkzeug geht, ist sie doch recht groß. Und zwar so groß, dass sie unter das Führungsverbot in der Öffentlichkeit fällt.

Damit sind wir wieder bei unserem alten Bekannten, dem § 42 a Waffengesetz angekommen. Vorhin haben Sie gelesen, dass ein Werkzeug nicht vom Waffengesetz betroffen ist. Dies beinhaltet, dass jedermann legal eine Machete kaufen darf.

Die Machete führen oder mitnehmen

Falls die Machete mehr als ein dekoratives Dasein in der Sammler-Vitrine fristet, sind einige Vorschriften zu beachten.

Auf keinen Fall sollten Sie sich wie Captain Jack Sparrow mit dem Haumesser im Gürtel auf die Straße begeben, sonst riskieren Sie eine empfindliche Strafe von bis zu 10.000€.

Welche Klingenlänge erlaubt ist, regelt das Führungsverbot: Macheten besitzen feststehende Messerklingen über 12 cm Länge.

Wie zu vielen Gesetzen gibt es Ausnahmen, womit das öffentlich sichtbare Mitführen unter gewissen Voraussetzungen erlaubt ist:

  • Der Transport muss in einem festen, verschließbaren Behältnis erfolgen
  • Die Mitnahme zum Foto-Shooting oder für eine Theater-Aufführung
  • Das berechtigte Interesse muss vorliegen

Berechtigtes Interesse könnten beispielsweise berufliche Gründe sein: ein Landschaftsgärtner, der die Kanalböschung von den Brombeersträuchern befreien soll.

Weitere Gründe sind Sportausübung und Brauchtumspflege, obwohl dies eher nur in der Karibik einem Polizisten plausibel erklärt werden kann.

Solange Sie mit der Machete auf Ihrem Privatgrundstück Äste auslichten, ist alles im grünen Bereich.

Wenn Sie allerdings zu Ihrem Garten hinfahren müssen, muss die Machete in einer geschlossenen Tasche oder im Kofferraum transportiert werden.

Lesenswert:

Noch genauer schauen die Ordnungshüter bei exotischeren Ausführungen, wie Gurkha oder Kukri Macheten, deren ursprünglicher Zweck tatsächlich einer Waffe zugeordnet werden kann.

Fazit - Machete keine Waffe

Dem Erwerb und dem Gebrauch einer Machete steht nichts im Wege, da sie zweckdienlich als Werkzeug zählt. Haumesser werden auch nicht vom Waffengesetz erfasst.


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Die Machete darf nur nicht in der Öffentlichkeit getragen (geführt) werden, da die feststehende Klinge in der Regel die maximal zugelassene Länge von 12cm nach dem Waffengesetz überschreitet.

Achtung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.

Über Max Wegner

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7 Gedanken zu „Machete – Waffe oder Werkzeug? Das sagt das Gesetz“

  1. Hallo Leute,

    Super Artikel vielen Dank.
    Als kleiner Hinweis, rechtlich sind einige Inhalte so nicht korrekt.
    Die Machete ist nicht! von einem Führungsverbot betroffen, da sie vom Gesetzgeber wie ein Werkzeug betrachtet wird. Daher muss sie nicht! in einem verschlossenem Behältniss tranportiert werden. Dies ist dann unabhängig von der Klingenlänge und Größe.
    Der Paragraf 42a wird auch nicht auf die kingenlänge einer Sense angewand, Werzeug bleibt Werkzeug.
    Wie ich konkret bei einem Bekannten erlebt habe gilt es doch mit Vorsicht geführt zu werden. Viele Beamten sind nicht immer 100% bewandert im Waffengesetz. Er hatte seine Machete im Auto. Ergo Stress und sein Anwalt musste ihn rausboxen. Er war zwar im Recht doch was nutz es dir wenn du dann einige Wochen warten musst bis du das Teil wieder bekommst einschlieslich der grauen Haare😉
    Also mit Verstand führen.

    Viele grüße Ben

    Antworten
    • Hallo Ben,

      danke für Deinen Beitrag. Deine Aussage ist so nicht ganz korrekt.

      Richtig ist, dass Macheten als Werkzeuge eingestuft werden (Gurkhas und co lassen wir einmal außen vor). Allerdings sind Messer EBENFALLS Werkzeuge für die bestimmte gesetzliche Vorschriften, wie z.B. die Länge, Feststellbarkeit, etc. gelten.

      Ein gewöhnliche Machete (auch Haumesser oder Buschmesser genannt) hat nunmal das Aussehen und meiner Meinung nach auch die Eigenschaften eines großen Messers, mit entsprechenden Konsequenzen. Ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass ein Beamter in der Stadt jemanden mit einer blanken Machete am Gürtel als EDC herumlaufen lässt. Höchstens, wenn dieser in grüner Latzhose und als Gärtner verkleidet noch eine Sense auf der Schulter trägt :)

      Mit anderen Worten, so wie Du es auch sagtest – man muss sich den Stress nicht unbedingt geben.

      Antworten
    • Hallo Killerzwerg,

      mit dem abschließbaren Metallkoffer sind Sie rein technisch gesehen auf der sicheren Seite. In den meisten Fällen tut es auch ein Rucksack, hier liegt der Fall allerdings im Ermessensbereich des prüfenden Beamten.

      Antworten
  2. Wie sieht es aus wenn ich die Machete mit zum Angeln nehme um mir manchen weg frei zu schlagen oder Brennholz damit gewinne, was ich auch unter „öffentlicher Platz“ verstehe wie zum Beispiel der Baggersee oder das Flussufer?

    Antworten
    • Im Zweifelsfall – ja.

      Ansonsten kann sich die Nutzung auf den Begriff „berechtigtes Interesse“ im § 42a WaffG stützen. Die letztendliche Entscheidung obliegt dem Beamten.

      Antworten
  3. Hallo Freunde,
    war bei der Kripo/Waffenrecht, die mir versicherten, daß eine Machete zB im Wald, Garten, Angeln, als Werkzeug eingestuft ist. Jedoch muss dieses Werkzeug bis zu diesem Ort gesichert (in geschlossener Tasche; Rucksack; Kofferraum) transportiert werden und darf NICHT sofort zugriffsbereit sein.
    Sicher bei einer Verkehrskontroĺle.
    Ein BKA FSB gibt es dazu nicht!
    Zwar ist Wald und Flur auch öffentlich aber kein Richter würde sich darauf einlassen. Mfg Sina

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