Der Heckträger ist zu klein, um vier Bikes mitzunehmen, doch Sie haben andere Pkws gesehen, die das Problem mit einem einfachen Hänger gelöst haben. Das ist eine gute Idee, doch sind Fahrradträger auf dem Anhänger erlaubt?
Fahrradträger auf einem Anhänger sind grundsätzlich erlaubt, wenn die Rahmenbedingungen der StVZO eingehalten werden. Wenn die Bikes aufrecht stehend in einem Haltesystem gesichert sind, wird bei der nächsten Verkehrskontrolle sicherlich nichts zu beanstanden sein.
Wer darf Fahrräder im Anhänger transportieren?
Falls der Kupplungsträger zu wenig Platz bietet, kann ein offener oder geschlossener Hänger als Transportmittel eingesetzt werden.
Falls Sie bereits einen Anhänger für andere Zwecke besitzen, kommt der Umbau zum Fahrradträger infrage.
Der Sicherheit wegen gilt es einige Vorschriften zu beachten:
- Einen Heckträger kann jedermann ohne Betriebserlaubnis an den Pkw montieren
- Haben Sie Ihre Fahrprüfung nach dem 1.1.1999 abgelegt, dürfen Sie mit dem normalen Pkw-Führerschein Klasse B einen Anhänger bis zu 750 kg ziehen und ein Fahrzeug bis 3,5 t fahren
Ein kleiner Anhänger bis 750 kg Traglast reicht gewöhnlich aus, um bis zu fünf Fahrräder oder E-Bikes aufzunehmen.
Darüber hinaus sollten Sie die Fahrzeugpapiere hinsichtlich der Anhängelast überprüfen, die je nach Modell zwischen 500 kg und 2000 kg liegt.
Doch Achtung: Die Angabe nennt die technisch mögliche Anhängelast für dieses Fahrzeug.
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Vorschriften der StVZO für Anhänger
Die maximalen Abmessungen des Fahrzeugs dürfen 2,55 m Breite und 4 m Höhe nicht überschreiten, damit Einfahrten oder Unterführungen passierbar bleiben.
Zudem muss die Ladung rundum freie Sicht ermöglichen. Ein zweiter Außenspiegel vermeidet tote Winkel und erleichtert das Rangieren beim Einparken.
Beachten Sie auch die maximale Stützlast der Anhängerkupplung, ansonsten drohen Bruch der Anhängerdeichsel oder der Kupplung.
- § 53 StVZO schreibt für Anhänger rote Schlussleuchten vor
- § 42 StVZO – Die zugelassene Anhängelast darf nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug sein. Eine Ausnahme bilden Geländewagen der Klasse M1G mit Allradantrieb.
- § 22 StVO enthält alle Vorschriften, die bei der Ladungssicherung zu beachten sind
- § 3 StVO regelt die Geschwindigkeit: Mit Anhänger sind außerhalb von Ortschaften 80 km/h, mit einer Plakette sind 100 km/h auf deutschen Autobahnen erlaubt.
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sind so zu sichern, dass bei einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nichts verrutschen kann.
Umherfliegende Fahrräder werden für andere Verkehrsteilnehmer zur tödlichen Bedrohung – ein fest montierter Fahrradträger und sichere Befestigung der Fahrräder sind daher unabdingbar.
Fahrradträger montieren
Im Handel sind verschiedene Systeme zum Einbau in offene Anhängern erhältlich. Montieren Sie den Träger auf dem Deckel eines geschlossenen Anhängers, bleibt im Inneren das volle Volumen für Gepäck erhalten. Die Fahrradträger sind erweiterbar und lassen sich bei Nichtgebrauch einfach herausnehmen.