Ist jede taktische Taschenlampe erlaubt? Das sagt das Gesetz (2023)

taktische Taschenlampe erlaubt oder verboten

Ist eine taktische Taschenlampe im Gesetz uneingeschränkt erlaubt oder zählt sie im Zusammenhang mit Selbstverteidugung als Waffe?

Professionelle Anwender bei Behörden und im Security-Bereich tragen die Power-Leuchten am Gürtel, doch auch im Outdoorbereich gehören sie zur grundlegenden Ausstattung.

Alles, was der angehende Flashaholic über taktische Taschenlampen wissen muss, enthält dieses Special!


Beliebte taktische Taschenlampen:

NEXTORCH TA30 

ANSEHEN

Klarus XT11X

ANSEHEN


Merkmale einer taktischen Taschenlampe

Taktische Taschenlampen sind natürlich vorrangig konzipiert, Licht ins Dunkel zu bringen.

Dies ist wohl die einzige Gemeinsamkeit mit manchen Haushalts-Funzeln, die höchstens einmal bei Stromausfall aus der Schublade geholt werden.

Maßgebliche Unterschiede finden sich bei der Leuchtkraft, bei der Bedienung und erweiterten Features. Selbst Aussehen und Größe weichen oft von der normalen Stabtaschenlampe ab:

Vom Kubotan über die Jagdtaschenlampe bis hin zum Suchscheinwerfer sind taktische Taschenlampen auf bestimmte Situationen spezialisiert.

Bevor wir auf das Stichwort Selbstverteidigung eingehen, nennen wir die 8 wichtigsten Kriterien einer taktischen Taschenlampe:

  1. Stabiles Metallgehäuse mit wasserdichter Verarbeitung
  2. Einhand-Bedienung durch mehrfach belegte Schalter
  3. Lichtleistung von mindestens 1000 Lumen
  4. Verschiedene Lichtmodi oder Zoom-Funktion
  5. SOS-Funktion, Stroboskop und Sekundenlicht
  6. Mindestens 2000mAh Akku mit USB-Aufladung
  7. Wegrollschutz und Tailstand
  8. Nothammerfunktion, Mineralglasscheibe und Handschlaufe

Die taktische Taschenlampe zur Selbstverteidigung

Das Stroboskop zur defensiven Verteidigung nutzen vor allem Frauen, um gefährliche Situationen aufzulösen. Schnell pulsierendes Blitzlicht stellt eine Abwehrmöglichkeit in Notwehr dar (1), die Angreifer durch Blendung zumindest kurzzeitig handlungsunfähig macht.

Das Recht auf Selbstverteidigung beginnt mit dem Moment, wo ein rechtswidriger Angriff auf Eigentum oder die körperliche Unversehrtheit vorliegt (2). Selbst ein Schlag mit der Taschenlampe bleibt laut § 230 BGB straffrei (3):

“Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.”

Wer allerdings absichtlich Laserpointer oder Stroboskop auf Passanten richtet, macht sich strafbar. Damit sind beispielsweise Zeitgenossen gemeint, die vorbeifahrenden Autofahrern in die Augen leuchten.

Taktische Taschenlampe erlaubt? Das sagt der Gesetzgeber

Ob taktische Taschenlampen legal oder verboten sind, kommt auf den Einzelfall an.

In der Regel sind taktische Taschenlampen frei verkäuflich und dürfen in der Öffentlichkeit benutzt werden, da sie herkömmlichen Taschenlampen von der Funktionsweise her entsprechen.

Eine Taschenlampe zur Selbstverteidigung kann aufgrund baulicher Details laut deutschem Waffengesetz als Hieb- und Stoßwaffe klassifiziert werden.

Ein Feststellungsbescheid des BKA, der einem Verbot entspricht, betrifft eine Taschenlampe mit einem scharf gezackten “Strike Bezel” (4). Die nach vorn bewegliche Einfassung des Reflektors kann erhebliche Verletzungen verursachen.

Sogenannte Defender Taschenlampen zur Selbstverteidigung befinden sich in einer gesetzlichen Grauzone. Ihr Aussehen erinnert an einen Schlagstock oder einen Baseball-Schläger, womit § 1 Absatz 2 WaffG zutrifft (5):

Waffen sind

(1) Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
(2) tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

Der Gesetzestext definiert keine Länge oder Durchmesser, doch es ist eindeutig verboten, eine Hieb- und Stoßwaffe in der Öffentlichkeit zu führen. Im Zweifelsfall sollten Sie - vor dem Erwerb - bei der Polizei nachfragen.

Fazit

Eine taktische Taschenlampe für den privaten Zweck zu benutzen, ist erlaubt. Besonders helles Licht oder Blinklicht kann sogar helfen, Notsituationen schneller zu beenden.

Auf exotische Modelle mit integrierten Messern oder ausfahrbaren Zackenkronen sollten Sie lieber verzichten, da schon die polizeiliche Beschlagnahmung weitaus teurer kommt, als der Kaufpreis.


Beliebte taktische Taschenlampen:

taktische Taschenlampe erlaubt

NEXTORCH TA30

ANSEHEN

taktische Taschenlampe verboten oder erlaubt

Klarus XT11X

ANSEHEN


Über Max Wegner

Hi, ich bin Max Wegner, ein leidenschaftlicher Zweirad-Enthusiast mit über 20 Jahren Erfahrung in der Welt der Fahrräder und E-Bikes. Auf dieser Plattform teile ich mein Wissen und meine Erfahrungen, um Ihre Outdoorerlebnisse und Radtouren sicherer und angenehmer zu gestalten.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.