Wie lange darf ein Notstromaggregat laufen?

Wie lange darf ein Notstromaggregat laufen

Wie lange darf ein Notstromaggregat laufen und ab wann handelt es sich um Ruhestörung? Ständiger Lärm vom Nachbarn kann unerträglich werden: Gibt es gesetzliche Regelungen zu Betriebszeiten und gelten sie auch am Wochenende? Lesen Sie mit!

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Wie lange darf ein Notstromaggregat laufen? Ruhezeiten und Lautstärke beachten!

Wer den ganzen Tag arbeiten geht, benötigt zur Erholung abends eine ruhige Umgebung und erholsamen Schlaf.

Durch Privatpersonen hervorgerufenen Nachbarschaftslärm kann sehr störend oder sogar belästigend wirken, wenn beispielsweise das Notstromaggregat den ganzen Tag läuft.

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Zeiten, in denen laute Geräusche als Ruhestörung gelten.

  • An Werktagen muss die Ruhezeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eingehalten werden, Maschinenlärm durch einen Generator ist dann zu unterlassen.
  • An Wochenenden verlängert sich die Ruhezeit von Samstagabend 22 Uhr bis über die folgenden 32 Stunden.

Dieses Gesetz steht im Einklang mit der “Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm”, die Grenzwerte für die Lautstärke nachts und tagsüber definiert.

  • In Wohngebieten sind entsprechend in der Nacht maximal 35 dB (A) erlaubt, was dem Geräusch eines Zimmerventilators entspricht.
  • Tagsüber sind in reinen Wohngebieten bis zu 50 dB(A) erlaubt.

Ist Ruhestörung auch tagsüber möglich?

JA! In den meisten Wohngegenden ist die Mittagsruhe zwischen 13 und 15 Uhr einzuhalten.

Das Notstromaggregat sollten Sie in dieser Zeit abstellen.

Um den Generator überhaupt benutzen zu dürfen, sind zwischen 15 und 22 Uhr folgende Grenzwerte für Motorenlärm einzuhalten:

  • Allgemeines Wohngebiet: 55 dB (A)
  • Reines Wohngebiet: 50 dB (A)
  • Nähe Krankenhaus, Pflegeheim oder Kurklinik: 45 dB (A)

Übrigens: Eine Ruhestörung kann auch durch stinkende Abgase des Stromgenerators vorliegen, die zum Nachbarn herüberziehen.

Ausnahmen von den allgemeinen Regelungen betreffen laute Maßnahmen rund um die Uhr, die zur Beseitigung oder Verhinderung einer Notsituation erfolgen müssen.

Lärmbelästigung durch ein Notstromaggregat – was können Sie tun?

Wenn Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, sollte der erste Schritt immer ein direktes Gespräch mit der betreffenden Person sein.

Häufig liegen nur einmalige Anlässe vor, wenn der Generator den Strom für eine Gartenparty oder bei Renovierungsarbeiten liefert.

Bei wiederkehrender Belästigung durch Lärm und Abgase ist es legitim, andere Mittel einzusetzen:

  • Sind Sie tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr ständiger Ruhestörung ausgesetzt, sollten Sie sich beim zuständigen Ordnungsamt oder Umweltamt melden.
  • Hält Ihr Nachbar oder die Baustelle gegenüber die Nachtruhe zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens nicht ein, können Sie die Polizei rufen.

Behalten Sie bei einem Notruf auch die Verhältnismäßigkeit im Auge und rufen die Ordnungshüter nur an, wenn der Lärm durch das Notstromaggregat die Gesundheit gefährdet oder andere Gefahren auftreten.

Bei Wiederholungen droht dem Verursacher ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.

Fazit

Die Betriebszeiten für ein Notstromaggregat sind tagsüber und nachts eindeutig geregelt. Ob Sie das Geräusch als Lärm empfinden, hängt auch von der persönlichen Empfindlichkeit ab. Fragen Sie andere betroffene Nachbarn und versuchen Sie mit gegenseitiger Rücksichtnahme Abhilfe zu schaffen.

Einen Stromerzeuger leiser zu machen ist kein Hexenwerk: eine Schalldämmbox und ein schallgedämpfter Auspuff wirken schon wahre Wunder.

Über Max Wegner

Hi, ich bin Max Wegner, ein leidenschaftlicher Zweirad-Enthusiast mit über 20 Jahren Erfahrung in der Welt der Fahrräder und E-Bikes. Auf dieser Plattform teile ich mein Wissen und meine Erfahrungen, um Ihre Outdoorerlebnisse und Radtouren sicherer und angenehmer zu gestalten.

2 Gedanken zu „Wie lange darf ein Notstromaggregat laufen?“

  1. Hallo!

    Ich wohne in eine in Miete in einem Zweifamilienhaus. Das heißt, in dieses Haus wohnen zwei Mietparteien. Also der obere Nachbar betreibt ein Stromerzeuger täglich vom 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr und ist sehr laut und auf den Hausfluor stinkt a Gas.
    Wir sind zu erhebliche Ruhestörungen ausgesetzt.
    Was sollen wir machen?

    Danke!

    Antworten
    • Hallo Nechta,

      sprechen Sie am besten den Nachbar darauf an. Falls es zu keinem Ergebnis führt, ist der Vermieter der nächste Ansprechpartner. Es ist im Interesse des Vermieters, dass das Wohl und auch die SICHERHEIT seiner Mieter und seines Eigentums gewährleistet sind.

      Antworten

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