Sie planen den Umzug in eine andere Mietwohnung. Schon bald taucht die Frage nach Abstellmöglichkeiten für die teuren E-Bikes auf. Auf der Straße parken ist mit hohem Diebstahlrisiko und negativen Witterungseinflüssen verbunden: Dürfen Sie das E-Bike mit in die Wohnung nehmen und dort dauerhaft abstellen?
Absprachen, Hausordnungen und Gerichtsurteile gelten immer nur für Einzelfälle. Ich kann Ihnen nur empfehlen, vor dem Umzug in eine neue Wohnung das Abstellen des E-Bikes in der Wohnung mit dem Vermieter klarzustellen. Lassen Sie sich die Erlaubnis für den Transport durch das Treppenhaus im Mietvertrag schriftlich geben.
E-Bike in der Wohnung abstellen – Was steht in der Hausordnung?
Vor dem Unterschreiben des Mietvertrages sollten Sie auch die Hausordnung auf eine Klausel zum Abstellen von Fahrrädern überprüfen.
- Enthält die Hausordnung eine Regelung, dass die Mitnahme des Fahrrads in die Wohnung untersagt ist, kann dieses Verbot wirksam sein. Wenn im oder am Haus Fahrradstellplätze vorhanden sind oder ein separater Keller zur Wohnung gehört, kann der Vermieter das Abstellen der Bikes dort verlangen.
- Fehlt eine zumutbare Abstellmöglichkeit im Haus, darf ein Mieter sein E-Bike wegen des Diebstahlrisikos in die Wohnung mitnehmen. Ein gemeinschaftlich genutzter Fahrradkeller oder Abstellen im Hof weisen erfahrungsgemäß ein erhöhtes Risiko von Diebstahl und Beschädigungen auf. Ein Kellerraum bietet teuren Fahrrädern keine ausreichende Sicherheit.
- Je wertvoller das E-Bike ist, desto eher kann der Mieter rechtfertigen, sein Eigentum durch Abstellen in der Wohnung angemessen zu schützen.
Muss ein Vermieter Stellplätze für Fahrräder zur Verfügung stellen?
Zahlreichen Landesbauordnungen sehen seit den 1990-er Jahren bei Neubauten Fahrradstellplätze für Mieter vor.
Vermieter von Bestandsbauten sind nicht verpflichtet, nachträglich Stellplätze einzurichten.
Wird doch ein Fahrradkeller eingerichtet, ist dies eine Modernisierungsmaßnahme, wofür der Eigentümer nach Paragraph 555b BGB eine Mieterhöhung verlangen kann. (1)
E-Bike im Fahrradkeller nicht möglich – was kann der Mieter tun?
Liegt eine vertragliche Vereinbarung zur Nutzung des Fahrradkellers vor, doch der Raum wird zweckentfremdet oder ist mit fahruntüchtigen ‘Rostlauben’ belegt, darf der Mieter sein E-Bike in der Wohnung abstellen.
Entzieht der Vermieter die Möglichkeit der Nutzung, ist dies ein Mietmangel. Der Mieter hat das Recht, aufgrund dauerhafter Nichtnutzbarkeit die Miete zu mindern. (2)
Das Amtsgericht Menden hält in seinem Urteil vom 07.03.2007, Az. 4 C 407/06) 2,5 % Mietminderung für angemessen.
Regeln für den Fahrradkeller
Auf der anderen Seite ist der Vermieter aufgerufen, Regelungen zur Nutzung des Fahrradkellers in die Hausordnung aufzunehmen. (3)
Zu berücksichtigen sind die maximale Anzahl fahrtüchtiger Bikes pro Haushalt oder dass Besuchern das Abstellen im Keller grundsätzlich untersagt ist.
Was einem Mieter erlaubt ist, darf einem anderen nicht verwehrt werden (LG Freiburg, WuM 1993, 120).
Ist kein Platz frei, kann der Vermieter das Abstellen in der Wohnung nicht verbieten.
Doch so einfach ist es nicht: Den Transport des E-Bikes durch das Treppenhaus kann der Eigentümer über die Hausordnung untersagen.
E-Bike Tragehilfe
ANSEHEN*
Als Gründe dafür werden Verschmutzung im Treppenhaus und Beschädigungen an Wänden, Geländern und im Aufzug angeführt:
- Das Hochtragen kann der Vermieter beispielsweise aufgrund hochwertiger Holzvertäfelungen an den Wänden untersagen
- Liegen seitens des Vermieters keine begründeten Interessen vor, ist das Hochtragen des E-Bikes Teil der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung.
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Streitfälle vor Gericht
Besteht ein Vermieter auf das Transportverbot des Pedelecs über die Treppen, geht der Fall vor das Gericht.
Hier werden die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abgewogen und anhand der Situation eine Entscheidung getroffen.
In einem Einzelurteil erlaubt das Amtsgericht Hamburg-Altona einem Mieter, sein wertvolles Fahrrad durch das Treppenhaus in die Wohnung zu tragen. (4)
Völlig anders entscheidet das LG München in seinem Urteil vom 23. November 2017, Az. 36 S 3100/17 WEG.
Hier wird argumentiert, dass im Gegensatz zu einem Kinderwagen oder einem Rollstuhl die Nutzung eines E-Bikes in einer Mietwohnung ‘nicht üblich’ ist.
Weiter heißt es, der Vermieter verstößt nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz und es liegt keine unzulässige Einschränkung in der Nutzung des Wohnraums vor.
E-Bike in Wohnung abstellen – Welche Regelungen gelten für Eigentumswohnungen?
Wer eine eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt, unterliegt den Beschlüssen der WEG-Versammlungen.
In der Garagenverordnung fehlen bislang gesetzliche Regelungen zum Abstellen von E-Bikes.
Damit gelten für jeden Fall Einzelbestimmungen, die durch Abstimmung der Bewohner ermittelt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf Recherchen und stellt keine Rechtsberatung dar.