Sind Küchenmesser Waffen? Viele Leser möchten wissen, ob Küchenmesser als Waffe oder Werkzeug eingestuft werden.
In der Neufassung von 2013 regelt das deutsche Waffengesetz den Besitz und das Führen von Messern in der Öffentlichkeit, doch trotzdem lässt der Gesetzestext manche Unsicherheit aufkommen.
Was kennzeichnet eine Waffe?
In der Begriffsbestimmung, was eine Waffe ist, beinhalten §1.2a und § 1.2b WaffG Messer als tragbare Gegenstände:
Paragraf 1.2a
die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Paragraf 1.2b
die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
Wie wird das Küchenmesser bewertet?
Das Küchenmesser ist ein Werkzeug, dessen Zweck die Zerkleinerung von Lebensmitteln in der Küche ist.
Von daher ist ein riesiges Kochmesser mit einer 30 cm langen, feststehenden Klinge ein gewöhnliches Utensil.
Auch eine Machete kann man hier nennen.
Aber:
Wie man Pressemeldungen entnehmen kann, spielt das Messer bei familiären Streitigkeiten und unter Kriminellen die führende Rolle.
So wird in manchen Fällen ein großes Küchenmesser zum Tatwerkzeug nach §74 StGB. (Man braucht nur nach "Tatwaffe Küchenmesser" zu googeln, um von aktuellen Fällen zu lesen.)
Im Gegensatz zu Vorfällen mit Schusswaffen werden Messerdelikte nicht in der Polizeistatistik erfasst (mit Ausnahme von Berlin). Dabei regelt das deutsche Waffengesetz in § 42a das Führen von Messern (dazu zählen auch Küchenmesser) in der Öffentlichkeit ganz klar:
Der Besitz eines Messer mit feststehender Klinge über 12 cm Länge ist erlaubt, doch das Führen in der Öffentlichkeit ist eingeschränkt.
Wird ein Kochmesser draußen zur Waffe?
Wenn ich ein Kochmesser mit nach Draußen nehme, kann es dann als Waffe und demnach als verbotener Gegenstand klassifiziert werden?
Nein.
Ein großes Küchenmesser ist ein zweckgebundenes Werkzeug und damit bei bestimmungsgemäßer Führung und Verwendung keine Waffe.
Wer es mitnimmt, riskiert allerdings ein Bußgeld, was mit dem öffentlichen Führungsverbot begründet ist (siehe Vorfall in Hagen).
Der Gesetzestext nennt Ausnahmen, wann und wie größere Messer mitgenommen werden dürfen:
- Zur Verwendung bei Film- und Fotoaufnahmen oder Theateraufführungen
- In einem verschlossenen Behältnis
- Zu einem allgemein anerkannten Zweck
Gehen Sie daher auf Nummer sicher und verschließen Sie Ihre Kochmesser in einem Behälter, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsort damit verlassen.
Und wenn jemand mit dem Küchenmesser droht?
Obwohl ein Kochmesser schwere Verletzungen herbeiführen kann, ist es keine Waffe im Sinne des §42a WaffG, denn nicht die Gefährlichkeit eines Gegenstandes ist maßgeblich.
Auch ein Objekt, der sich eignet, schwere Verletzungen herbeizuführen, zählt nicht als Waffe, wenn es für einen ganz anderen Zweck bestimmt ist.
Sind Küchenmesser Waffen?
Eindeutig: NEIN.
Ein Kochmesser als Waffe auszulegen, würde dem Waffengesetz jegliche Kontur nehmen. So eine unverhältnismäßige Erweiterung des Waffenbegriffs ist in der Praxis nicht anwendbar.