Welche Messer sind in Deutschland erlaubt? Welche sind verboten? Das Waffenrecht ist ein facettenreiches Thema, mit dem sich Messerfreunde notgedrungen auseinandersetzen müssen – sonst kann die teure Klinge ruckzuck in Polizeigewahrsam verschwinden und eine saftige Strafe für die Ordnungswidrigkeit kommt noch oben drauf.
Vorhin zeigte mir ein Freund, der schon eine riesige Messersammlung besitzt, voller Stolz sein neues kleines Balisong.
Beispiel für ein legales Butterfly Messer:
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Es ist unbestritten ein tolles Ding, doch waren diese Butterfly Messer nicht verboten?
Welche Messer sind in Deutschland erlaubt?
In Deutschland erlaubt und legal sind alle Messer, die nicht als illegale Waffe eingestuft werden. Nicht ausdrücklich verbotene Messer dürfen gekauft, verkauft, verschenkt, gesammelt und mitgeführt werden.
Feststehende Klingen unter 12 cm sind ebenso erlaubt, wie Taschenmesser, die mit zwei Händen zu öffnen und ohne mechanische Sperrvorrichtung auskommen, wie die Schweizer Messer. Auch Klappmesser, die nur mithilfe von Federkraft öffnen und schließen, sind erlaubt.
Messer führen und besitzen sind zwei verschiedene Schuhe
Das Waffengesetz unterscheidet hinsichtlich Messern zwei wichtige Begriffe:
- wo es um das Führen
- und den Besitz von Messern geht.
Ein Messer, das in Deutschland grundsätzlich verboten ist, dürfen Sie auch nicht besitzen – weder im Angelkoffer, noch in der Garage oder als Deko an der Wand (dazu später mehr).
Führungsverbot
Messer, die mit einer feststehenden Klinge über 12 cm Länge unter das Führungsverbot fallen, dürfen Sie besitzen und in Haus und Garten benutzen.
Das Mitnehmen zum Campen oder als EDC ist untersagt, es sei denn, das Messer wird in einem verschlossenen Behältnis transportiert und an Ort und Stelle zu einem anerkannten Zweck genutzt.
Beispielsweise können Sie nach WaffG 42a die nachfolgenden Messer zwar besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit führen:
- Stiletts, Dolche, Wurfmesser – Messer, die am Klingenrücken eine zusätzliche Rückenschneide aufweisen
- Anscheinswaffen: Alltagsgegenstände mit integriertem, nicht erkennbarem Messer
- Degen, Säbel, Schwerter und andere Stich- und Stoßwaffen
Es sei denn wiederum, Sie können berechtigtes Interesse vorweisen: Brauchtumspflege, Theateraufführung, stumpfe Klinge.
Welche Strafen gibt es beim unerlaubten Führen oder Besitz?
Wer mit einem unerlaubten Messer erwischt wird, kommt nicht mit einigen Sozialstunden davon.
Ein Verstoß gegen das Führungsverbot wertet das BKA als Ordnungswidrigkeit gemäß §53 Nr.21 a WaffG. Falls das Messer grundsätzlich erlaubt ist, jedoch öffentlich sichtbar zu Sportveranstaltungen, Jahrmärkten oder anderen öffentlichen Veranstaltungen mitgenommen wurde, wird dieser Tatbestand nach §53 III WaffG mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet.
Nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen mit Hieb- und Stoßwaffen umgehen.
Seriöse Verkäufer verlangen von Kunden einen Altersnachweis und auch beim Führen des Messers sollten Sie immer den Personalausweis bei sich tragen.
Wer ein verbotenes Messer besitzt, riskiert gemäß §52 III WaffG eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Welche Messer sind in Deutschland verboten?
Nach dem deutschen Waffenrecht sind folgende Messer komplett verboten:
- Fallmesser (siehe wichtige Ausnahme bei Rettungsmessern nach Feststellungsbescheid des BKA vom 28.08.2003)
- Vollautomatische Assisted-Opening Klappmesser und Flipper nach Feststellungsbescheid des BKA vom 1.02.2017 (Halbautomaten sind erlaubt)
- Springmesser*, deren Klinge länger als 8,5 cm lang ist und nach vorne hinausschnellt nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 2.1.1 WaffG (Ausnahme: das Springmesser springt seitlich heraus UND ist einseitig geschliffen; weitere Ausnahme siehe Fußnote*)
- Faustmesser laut Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr.2.1.3 WaffG und BKA Feststellungsbescheid vom 15.12.2007 (Ausnahme: Personen mit einer jagdrechtlichen Erlaubnis dürfen ein Faustmesser laut §40 Abs.3 WaffG zur Ausübung Ihres Berufes legal führen)
- Butterflymesser und Faltmesser nach Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG, Nr.1.4.3*
*Für Springmesser und Butterfly Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 41mm und einer Klingenbreite bis 10mm hat das BKA mit dem Feststellungsbescheid vom 29.12.2006 eine Ausnahme eingeräumt (Quelle). Diese sind keine Waffen im Sinne des §1 Abs. 2 Nummer 2 b WaffG und somit nicht verboten.
Lesenswert: Wie lang darf ein Messer sein?
Der Grund ist die Tatsache, dass trotz des verbotenen Designs, die Messer aufgrund der geringen Klingenlänge und -breite, nicht dazu geeignet seien, die Angriffs- und Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen.
Warum sind normale Butterfly Messer illegal?
Das auch unter den Namen Balisong oder Bente Nuebe bekannte Klappmesser ist ursprünglich ein Gebrauchsmesser, das vor allem im asiatischen Raum bei Fischern zum Einsatz kommt.
Aufgrund vermehrter Gewaltverbrechen mit Butterfly Messern in Deutschland reagierte der Gesetzgeber: Seit der ersten Fassung des Waffengesetzes von 2003 ist das Butterfly Messer in Deutschland verboten.
Es besteht aus einer meist 29 cm langen Klinge, die im Ruhezustand von einem geteilten Griff mit 180° drehbaren Hälften umschlossen wird.
Eindrucksvolles “Flippen”, wie man es aus zahlreichen Actionfilmen kennt, öffnet das Messer mit einer Hand blitzschnell auf viele virtuose Arten. Damit zählt das Butterfly laut Waffengesetz (Anlage 2 des §2 Abs. 2 – 4 WaffG) zu den verbotenen Gegenständen.
Legale Butterfly Messer
Der Erwerb und Besitz von Butterfly Messern ist wie erwähnt erlaubt, deren geschärfte Klinge kürzer als 41 mm und schmaler als 10 mm ist.
Von diesen Mini-Balisongs geht laut Einschätzung des BKA keine wirkliche Gefahr aus.
Ebenso legal sind Butterfly Trainingsmesser, die alle Eigenschaften aufweisen, bis auf eine: Ihre Klingen sind absolut stumpf.
Wie wird das Einhandmesser im Waffengesetz legal?
Ein Einhand Klappmesser legal zu benutzen, gelingt mit einer kleinen Änderung, die Hersteller schon gleich mit einkalkulieren: Die Daumenpins an der Schneide lassen sich bei vielen Modellen abschrauben, sodass sich die Klinge nur noch mit zwei Händen aufklappen lässt.
Einseitige geschliffene Springmesser, deren Klinge zur Seite auffedert, sind ebenfalls erlaubt.
Fazit
Unsere Regierung nimmt ihre Aufgabe ernst, den Bürgern in unsicheren Zeiten durch das verschärfte Waffengesetz ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Interessant: In Österreich sind Butterfly Messer nicht verboten.
Beispiel für ein in Deutschland legales Butterfly Messer:
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Achtung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Weiterführende Links und Quellen:
(Einseitige geschliffene Springmesser, deren Klinge zur Seite auffedert, sind ebenfalls erlaubt.)
Der Besitz ist legal aber nicht das führen !
(Beispiel für ein in Deutschland legales Butterfly Messer:)
Da gibt es auch noch welche mit einer Klingenlänge von 41mm und einer Breite von 10mm die sind auch legal weil es Attrappen sind !
Sehr geehrter Webmaster,
mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass meine Erläuterungen zu Messern hier verlinkt wurden.
Da sich die Architektur meiner Homepage im letzten Jahr geändert hat, führt der Link jetzt aber nicht mehr direkt zum Artikel, sondern auf die Homepage selber.
Der Artikel findet sich nun unter:
https://rechtsanwalt-mettke.eu/index.php?id=113
Weitere Gedanken zum Führen von Einhandmessern und Multitols gibt´s unter:
https://rechtsanwalt-mettke.eu/index.php?id=124
Grüße aus Euskirchen
Elmar Mettke