E-Bike im Keller abstellen – Was Sie dürfen und was nicht

E-Bike im Keller abstellen - was Sie dürfen und was nicht

E-Bike fahren liegt im Trend. Damit untrennbar verbunden ist sicheres Abstellen. Wer zur Miete wohnt, möchte einen Wert von 2000 Euro und mehr wohl kaum im Regen auf der Straße anketten. Ob Sie das E-Bike in einem (Fahrrad-) Keller abstellen dürfen, klärt der folgende Beitrag.

Die Absprache mit dem Vermieter oder Beschlüsse in Eigentümergemeinschaften gelten immer nur für den Einzelfall. Regeln zum Abstellen von Pedelecs fehlt bisher in der Garagenverordnung.

Darf ein E-Bike im (Fahrrad-) Keller abgestellt werden?

Da ein Pedelec vor dem Gesetz als Fahrrad zählt, ist das Abstellen im Fahrradkeller erlaubt. Der Vermieter kann vorschreiben, dass der Akku herausgenommen und in der Wohnung gelagert wird.

Stehen pro Mietpartei nur eine bestimmte Anzahl Stellplätze zur Verfügung, müssen und dürfen überzählige E-Bikes im eigenen Keller abgestellt werden.

Wie ist die Gesetzeslage im Mietrecht?

Vermieter können über die Hausordnung das Abstellen von Fahrrädern und E-Bikes konkret regeln. Aufgrund von Brandschutz Maßnahmen ist das Abstellen im Flur untersagt, da Fluchtwege verstellt werden. Da der Eigentümer Beschädigungen und Verschmutzungen in Treppenhaus oder Aufzug befürchtet, kann er das Abstellen des E-Bikes in der Wohnung verbieten. (1)

Ist das E-Bike besonders hochwertig, liegt die Wohnung in einem Brennpunkt für Fahrraddiebstähle und ist kein angemessener Abstellplatz verfügbar, muss der Vermieter das Abstellen in der Wohnung erlauben. Die Urteile fallen in jedem Fall anders aus, da der Ermessensspielraum überall anders gehandhabt wird.

Zumutbare Abstellmöglichkeiten für das E-Bike im Keller fehlen – Was tun?

Fehlen Abstellmöglichkeiten, sind Verbote seitens des Eigentümers nichtig. Nur dann dürfen Fahrräder im Hof oder im Flur abgestellt werden.

Haben Sie einen eigenen Keller oder gibt es einen Fahrradschuppen im Hof, dürfen die E-Bikes nicht im Flur stehen.

Ein generelles Verbot in der Hausordnung zum Abstellen von Fahrrädern ist unzulässig.

Ist der Vermieter verpflichtet, Abstellplätze bereitzustellen?

  • Bei Neubauten – JA! Seit den 1990-er Jahren schreiben zahlreiche Landesbauordnungen Stellplätze für Fahrräder vor, die nicht zu anderen Zwecken umfunktioniert werden dürfen.
  • Bei Bestandsbauten – Nein! Nachträglich können Vermieter nicht verpflichtet werden, Räume zum Aufbewahren von Fahrrädern zur Verfügung zu stellen. Schafft der Eigentümer nachträglich einen Fahrradkeller, zählt dies als Modernisierungsmaßnahme. Aufgrund dessen kann die Miete erhöht werden.

Regeln für Fahrradkeller

  • Bisher fehlt eine konkrete gesetzliche Regelung, wie ein Fahrradkeller gebaut sein sollte. Wichtig ist, dass jeder Mieter den Raum mit dem Rad gefahrlos erreichen kann.
  • Für den Innenbereich ist eine Regelung sinnvoll, die besagt, in welchen Bereichen Bikes stehen dürfen und wo nicht. So soll Zweckentfremdung des Raums vermieden werden.
  • Verweigert der Hauseigentümer dem Mieter die Nutzung des Fahrradraums, obwohl dies im Mietvertrag vereinbart ist, darf der Mieter die Miete mindern. Ist die Nutzung dauerhaft nicht möglich, sind 2,5 % Mietminderung angemessen (Amtsgericht Menden, Urteil vom 07.03.2007, Aktenzeichen 4 C 407/06)
  • Entfernt der Vermieter Fahrräder aus dem Fahrradkeller, da er diesen Raum anderweitig nutzen oder umbauen will, ist dies unzulässig. (Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.04.2007, Aktenzeichen 820 C 62/07)

Was passiert, wenn der Mieter Verbote ignoriert?

Stellt der Mieter weiterhin sein Fahrrad entgegen Mietvertrag oder Hausordnung an unerlaubten Stellen ab, kann die Missachtung vertraglicher Pflichten zur Abmahnung oder im Wiederholungsfall zur ordentlichen Kündigung führen.

Darf ich den E-Bike-Akku im Keller laden?

Das Laden ist in der Hausordnung individuell geregelt. Damit Konflikte unter den Mietern ausgeschlossen werden, gibt es zwei Lösungen:

  • Es können Steckdosen mit separaten Zählern installiert werden
  • Die Stromkosten können als Gemeinkosten auf alle Mieter umgelegt werden

Damit stehen jedem Mieter Lademöglichkeiten zur Nutzung frei. Ob er sie letztendlich in Anspruch nimmt, ist dann seine Sache.

Gemeinschaftliche Ladestationen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen: Die Gefahr von Diebstahl oder technischen Defekten ist hoch, weshalb das Laden in der Wohnung aus dieser Perspektive sicherer ist.

Pedelec und Brandschutz

Der Akku darf in der Wohnung nur geladen werden, wenn Sie sich in der Nähe befinden und bei einer Störung sofort reagieren können. Da Pedelecs von immer mehr Menschen genutzt werden, gibt es bereits feuerfeste Ladeboxen an gemeinschaftlichen Abstellplätzen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und vereinfacht den Versicherungsfall.

Feuerfeste E-Bike Akkutasche
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Wichtig: Dieser Beitrag basiert auf Recherchen und stellt keine Rechtsberatung dar.

Über Max Wegner

Hi, ich bin Max Wegner, ein leidenschaftlicher Zweirad-Enthusiast mit über 20 Jahren Erfahrung in der Welt der Fahrräder und E-Bikes. Auf dieser Plattform teile ich mein Wissen und meine Erfahrungen, um Ihre Outdoorerlebnisse und Radtouren sicherer und angenehmer zu gestalten.

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