Die richtige Fahrradlampe (2023) – Was ist erlaubt und was nicht?

Die richtige Fahrradlampe Was ist erlaubt und was nicht

Welche ist die richtige Fahrradlampe, was ist erlaubt und was nicht? Diese Frage stellt sich, wenn das neue Bike nur in der Basis Ausstattung geliefert wird.

Fest installierte oder abnehmbare Beleuchtung in allen Variationen stehen zur Auswahl.

Doch nicht der hellste Scheinwerfer oder das blinkende Rücklicht macht das Rennen, sondern die amtliche Zulassung ist relevant.

Riskieren Sie gerade zu Beginn der dunklen Jahreszeit kein Knöllchen: Alle Infos zur richtigen Beleuchtung finden Sie im Beitrag.


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Vorgaben zur Fahrradbeleuchtung nach StZVO

Ein Fahrrad darf nur mit der vorschriftsmäßigen Beleuchtung auf öffentlichen Straßen fahren.

Zu den sogenannten “lichttechnischen Einrichtungen” zählen Frontscheinwerfer, Rücklicht und Rückstrahler.

Die folgenden Informationen basieren auf der überarbeiteten Fassung der StZVO.

Welche Fahrradlampen sind StVZO zugelassen und erlaubt?

Manch ein Radler empfindet die gesetzlichen Vorschriften zur Fahrradbeleuchtung als übertrieben. Wenn Sie von der eigenen Position einmal absehen, könnte Ihre Fahrradbeleuchtung in einem ganz anderen Licht erscheinen: Ein Reflektor, der zu weit nach oben abstrahlt, blendet den Gegenverkehr.

Um Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zu minimieren, prüft das Kraftfahrverkehrsamt eine Fahrradlampe und erteilt eine Zulassungsnummer aus dem Buchstaben K und einer Ziffernfolge.

Mit dem Hinweis “Zugelassen nach StVZO” gehen Radler sicher, ordnungsgemäße Beleuchtung zu erwerben.

Die Stromversorgung der Fahrradlampe

Bis 2017 waren ausschließlich Fahrradleuchten mit Dynamobetrieb zugelassen. Das hat sich glücklicherweise geändert, da sich moderne Akkulampen als sehr zuverlässige Alternative erwiesen haben.

Der Nabendynamo wiederum hat den Vorteil, dass sich der Biker keine Sorgen um den Akkustand machen muss. Zugleich erlaubt die StZVO eine Kombination verschiedener Energiequellen.

In § 67 Abschnitt (6) heißt es:

“Schlussleuchte und Scheinwerfer dürfen nur gemeinsam einzuschalten sein, wenn sie mithilfe einer Lichtmaschine betrieben werden. Bei eingeschalteter Standlichtfunktion darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.”

Diese Regelung soll sicherstellen, dass der Fahrer das Rücklicht nicht vergisst einzuschalten. Das Rücklicht wird am Fahrscheinwerfer angeschlossen, um gemeinsames Einschalten zu ermöglichen. Dieses System ist auch mit einer Akku Fahrradlampe erlaubt.

Der Frontscheinwerfer

Das Fahrrad muss mit einem oder zwei nach vorn weisenden Frontscheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Neigungswinkel muss so eingestellt sein, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.

  • Der zweite Frontscheinwerfer ist optional.
  • Zusätzlich vorgeschrieben ist mindestens ein weißer Frontrückstrahler.
  • Es dürfen zwei Akku Frontscheinwerfer oder ein Dynamo- und ein Akkuscheinwerfer montiert sein.
  • Eine Fahrradlampe mit weißem Fernlicht und Tagfahrlicht ist zulässig.
  • Scheinwerfer dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch angebracht werden, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.
  • Mindestens ein rotes Dynamo- oder Akku Rücklicht ist nötig. Die vorgeschriebene Montagehöhe liegt zwischen 25 cm und 120 cm.
  • Die Schlussleuchte darf mit Bremslichtfunktion ausgerüstet sein.
  • Mindestens ein roter Rückstrahler der “Kategorie Z” muss angebracht sein.

Bei mobilen Lampen ist nicht von einer Mitführpflicht die Rede. Auf kurzen Touren bei gutem Wetter darf die Akkulampe daher zu Hause bleiben oder in der Tasche mitgeführt werden, um sie gegen Diebstahl zu sichern. Der Frontrückstrahler und der Heckrückstrahler dürfen im Lampengehäuse integriert sein.

Fahrradlampe - Was ist nicht erlaubt?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung gibt an, welche Fahrradbeleuchtung unzulässig ist.

  • Frontscheinwerfer mit farbigem Licht
  • Fahrlicht, dessen Lichtkegel zu weit nach oben abstrahlt
  • Montage des Fahrlichts außerhalb der Anbauhöhe (unter 40 cm und über 120 cm)
  • Dreieckige Rückstrahler
  • Blinkende Schlussleuchten sind verboten

Fazit zum Thema Fahrradlampe, was ist erlaubt

Radler, die nach StZVO gekennzeichnete Beleuchtung kaufen, rüsten ihre Fahrräder, günstige MTBs und E-Bikes vorschriftsmäßig aus (siehe auch Fahrradlampe für E-Bike).


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Nach der richtigen Justierung der Fahrradlampe können Sie gleich losfahren!

Über Max Wegner

Hi, ich bin Max Wegner, ein leidenschaftlicher Zweirad-Enthusiast mit über 20 Jahren Erfahrung in der Welt der Fahrräder und E-Bikes. Auf dieser Plattform teile ich mein Wissen und meine Erfahrungen, um Ihre Outdoorerlebnisse und Radtouren sicherer und angenehmer zu gestalten.

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