Taschenmesser – Was ist in Deutschland erlaubt? Bereits für Kinder werden kleine Messer angeboten, damit der Nachwuchs früh den Umgang damit lernt. Doch welche Taschenmesser legal sind, hängt nicht allein von der Größe oder der Klingenform ab.
Der Gesetzgeber differenziert Taschenmesser in vier Kategorien
Das deutsche Waffengesetz aus dem Jahre 2003 benennt die rechtliche Situation für “tragbare Gegenstände”, sprich, verschiedene Messertypen.
- Messer, die ohne Einschränkungen durch das Waffengesetz oder anderer rechtlicher Vorschriften frei erworben und in der Öffentlichkeit getragen werden dürfen.
- Messer, die erlaubnisfrei hergestellt, erworben und besessen werden dürfen, die jedoch dem Führungsverbot in der Öffentlichkeit unterliegen.
- Messer, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen
- Messer, deren Einfuhr, Herstellung oder Besitz verboten ist.
Welche Taschenmesser Länge ist in Deutschland erlaubt?
Bei Taschenmessern unterscheiden sich “fixed” Messer mit feststehender Klinge und Klappmesser.
- Ein Messer mit fixer Klinge unter 12 cm Länge darf in der Öffentlichkeit mitgenommen werden. Gemessen wird die komplette Klinge von der Spitze bis zum Griff. Nicht nur die scharfe Schneide zählt, sondern auch der ungeschliffene Teil (Fehlschärfe, Ricasso) zwischen Schleifkerbe und Griffansatz (mehr zur Klingenlänge hier).
- Die Klingenlänge ist bei Klappmessern nicht begrenzt, sondern der Öffnungsmechnismus, das Design und die Arretierung sind ausschlaggebend.
Erlaubt: Das größte Taschenmesser der Welt – Opinel N° 13 mit 50 cm ausgeklappter Gesamtlänge.
Verboten in der Öffentlichkeit: Spyderco Erwachsene Ambitous Einhandmesser mit 5,7 cm kurzer Klinge.
Welches Taschenmesser darf ich in Deutschland mitführen?
Den Transport von Messern in der Öffentlichkeit regelt der § 42a WaffG. Mitgeführt werden dürfen demnach:
- Feststehende Messer mit Klingenlänge unter 12 cm.
- Klappmesser mit Zweihand-Bedienung, sogenannte Zweihandmesser
- Einhand Taschenmesser mit Slipjoint Mechanismus wie das Benchmade 319 Proper. Hierbei hält eine Feder die Klinge offen und schließt sie auch wieder. Eine Arretierung erfolgt nicht.
Welcher Mechanismus (z.B. Liner-Lock oder Slipjoint) oder welche Öffnungshilfe (z.B. Daumenpin, -loch oder Flipper) an einem Taschenmesser erlaubt ist, bleibt im Gesetzestext offen.
Eine Auflistung verbotener Hieb- und Stoßwaffen enthält die Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG.
In der Praxis ist es reine Auslegungssache, ob der Beamten ein Taschenmesser konfisziert.
Falls der Öffnungsmechanismus an einem Zweihandmesser so locker eingestellt ist, das er sich mit einer Handbewegung öffnen lässt, wird es eingezogen.
Ein Taschenmesser transportieren
Folder, die Sie aufgrund feststellbarer Klinge und Einhandbedienung nicht in der Öffentlichkeit führen dürfen, können trotzdem gesetzeskonform transportiert werden. Dies gilt auch für “fixed” Messer mit Klingen über 12 cm Länge, wie die beliebten Fahrtenmesser.
Voraussetzung dafür ist ein “fest verschlossenes Behältnis”.
Wie dies konkret auszusehen hat, definiert das Gesetz nicht. Interessant für Angler, Pilzsucher und Camper ist ein Urteil des AG Kiel über den Transport eines Einhandmessers in einem Rucksack. Im Leitsatz heißt es:
“Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist. Ein ordnungsgemäß geschlossener Rucksack ist ein verschlossenes Behältnis.”
Ganz anders fällt ein Urteil des OLG Stuttgart aus, wo es um ein Einhandmesser im Handschuhfach oder im Seitenfach der Autotür geht. Der Einsatz in einem Notfall, um Gurte aufzuschneiden oder die Scheibe einzuschlagen, ist kein “berechtigtes Interesse”, wie es der § 42a in Absatz 2 Punkt 3 beschreibt.
“Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.”
Beispiele:
- Der Jäger darf ein ansonsten verbotenes Faustmesser mitführen.
- In § 42a Absatz 1 verbotene Gegenstände sind zur Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen erlaubt.
- Ein seitlich aufklappendes Springmesser mit einseitig geschliffener, kürzerer Klinge als 8,5 cm ist erlaubt.
- Ein Handwerker darf Schweizer Taschenmesser und Multi-Tools aller Ausführungen mitnehmen.
Welche Taschenmesser sind legal?
Taschenmesser - Was ist in Deutschland erlaubt? Alle Taschenmesser, die das deutsche Waffengesetz nicht als illegal kategorisiert. Falls Sie bei einem Messer unsicher sind, ob es legal ist, hilft die Auflistung des BKA. Und im Zweifelsfalle haben Sie einen Anspruch auf einen Klärungsantrag bei den verantwortlichen Behörden des Bundes und der Länder.
Ein Rettungsmesser wird nicht als Waffe, sondern als Werkzeug eingestuft, sobald es bestimmte Eigenschaften aufweist.
Das Bundeskriminalamt stellt ebenso Gutachten für einzelne Messer aus, die mit den gesetzlichen Vorschriften kollidieren. Jedes ausgesprochene Verbot ist in einem Feststellungsbescheid begründet.
Ein Einhandmesser modifizieren?
In Deutschland in der Öffentlichkeit unerlaubte Einhand Klappmesser mit arretierbarer Klinge lassen sich durch eine kleine Änderung zum legalen Führen in der Öffentlichkeit herrichten.
Es reicht aus, die Öffnungshilfe in Form von Daumenpins aus der Klinge zu entfernen.
Hersteller kommen ihren Kunden durch Pins mit Schraubgewinden entgegen. Das Folder ist anschließend nur noch mit zwei Händen aufklappbar.
Das Entfernen der Pins oder das Abschleifen des Flippers macht in den Augen der Behörden aus einem Einhandmesser nicht unbedingt ein Zweihandmesser.
Fazit zum Thema "Taschenmesser - Was ist in Deutschland erlaubt"
Erlaubte Taschenmesser erledigen in Deutschland im Alltag, im Beruf und bei Outdoor Aktivitäten vielerlei Aufgaben. Im Normalfall liegt der Fokus auf dem Gebrauch als Werkzeug, doch der Gesetzgeber erlässt im Trageverbot Regeln, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.